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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



* Axel H Horns wrote:
> On 24 Sep 2004, at 14:35, Lutz Donnerhacke wrote:
>> > Welche Software?
>>
>> Die, die als Implementierung auf dem Computer vom Patent geschützt
>> sein soll.
>>
>> > Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der
>> > Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine
>> > Behauptung sicher nicht zu.
>>
>> Ach. Warum das? Weil es dauert, einen neuen Aufzug zu konstruieren?
>> Dann soll man den Aufzug patentieren lassen, nicht die Steuersoftware.
>
> Ja, aber das ist doch genau das, was passiert:
>
> "Aufzug mit mindestens einer Fahrstuhlkabine und einem Antriebsmotor,
> wobei der Antriebsmotor durch eine Fahrstuhlsteuerung gesteuert wird,
> wobei die Fahrstuhlsteuerung die Werte von ... Sensoren einliest und
> ... berechnet und ... danach den Motorstrom einstellt."
>
> Oder so aehnlich.

Aha.

> Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller
> plus Software.

Wenn ich also ein Programm schreibe, daß gleichartige Codefragmente enthält,
jedoch aus einem anderen - nicht aufzugsrelevanten - Grund, so greift das
Patent nicht.

> Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer
> eine mittelbare Patentverletzung geben.

Häh? Ich kann also doch für Software, die nichts mehr mit Aufzügen zu tun
hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abläufe bei Problem des
ruckelfreien Aufzugs denen meiner Lösung ähneln?

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