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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am Friday 08 October 2004 01:04 verlautbarte Florian Weimer :
> * Rigo Wenning:
> > Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
> >> Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
> >> abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung
> > Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im
> > Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon
> > Netz benutzt haben.
>
> Rigo, das ist doch völlig in Ordnung.

Nein, ist es nicht, weil Links mehr Funktionen haben als <click> und 
weil der rein user-interface orientierte Eindruck entsteht, es bestehe 
ein Zusammenhang zwischen den Seiten. 

Wenn Du es in Ordnung findest, dass man Dir verbietet "nazi" zu sagen, 
dann ist das Dein Problem, es ist aber gerade nicht meine Vorstellung 
von einer Demokratie, die kritische Stellungnahmen erlaubt. Ich wette, 
ich finde im Archiv von Debate Dinge, die ich Dir nach dieser Meinung 
an den Hals haengen kann. 

>
> > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er
> > in der Dynamik des Web hat.
>
> Spielt das eine Rolle? Nur weil die Verfolgung einer Straftat
> politisch nicht opportun ist, kann sie ja nicht eingestellt werden.

Darum geht es doch gar nicht. Du gehst schon von einer Straftat aus 
waehrend die ganze Diskussion hier darum geht, dass es keine Straftat 
ist ueber Straftaten zu reden. Das zeigt mir, dass Du die Problematik 
nicht verstanden hast und deswegen "alles nicht so schlimm" sagst.
>
> Auch glaube ich nicht, daß Links wirklich ein so besonderes
> Pflänzchen sind. Selbst Alvar tritt nicht für generelle Linkfreiheit
> ein.

Sie sind es, sonst wuerden wir beim W3C nicht so einen Terz darum 
machen. Die URL/URI - Debatte wird dann ploetzlich sehr aktuell. Wenn 
Du nicht verstanden hast, dass die Benennung quasi notwendig ist fuer 
die Auseinandersetzung, dann ist Dein Verstaendnis eben auch noch auf 
dem Niveau <click>.

>
> > Diese Info bräuchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit
> > gegen öffentliche Ordnung abwägen sollen, weil die Folgen der
> > Entscheidung auch bedacht sein wollen.
>
> Nein, sie müssen nur wissen, daß zwischen der Seite mit dem Verweis
> und der verwiesenen Seite kein weiterer Zusammenhang jenseits des
> Links bestehen muß. Das war den Verfahrensbeteiligten aber
> offensichtlich klar.

Eben nicht jenseits des Links. Es besteht kein Zusammenhang, weil es 
z.B. keinen Rueckverweis gibt. Genau das unterscheidet doch das Web von 
Hypertextsystemen von vor 1990.
>
> Wenn wir Annehmen, daß das deutsche Strafrecht tatsächlich
> gravierende Auswirkungen auf den Weiterbetrieb des WWW (d.h.
> Inhaltserstellung) in Deutschland hätte, wäre es m.E. nicht der Job
> einer Amtsrichterin, dies durch Uminterpretation des Strafrechts zu
> korrigieren. Dann wäre ganz klar der Gesetzgeber gefragt.

Oh doch! Sie soll ja nicht uminterpretieren. Du hast nicht verstanden, 
dass sie "zugaenglichmachen" im Lichte des GG und damit des Art. 5 
auslegen muss INSBESONDERE im Bereich Strafrecht und bei den seltenen 
politischen Straftaten wie Volksverhetzung. Will Alvar denn das Volk 
verhetzen? Diese Frage musst Du Dir stellen. Ich finde Deine 
Argumentation hier sehr flach.
>
> > Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird
> > wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle
> > vorher denken, man sei ein Querulant.
>
> Glaube ich nicht.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rk20010801_1bvr190697
ist nur _ein_ Beispiel einer Serie, die mit dem Lueth-Urteil von 1950 
angefangen hat.

Gruss

Rigo

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