[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 8 Oct 2004, um 2:10 hat Florian Weimer geschrieben:


> 
> IIRC ging es um Beihilfe zur Zugänglichmachung, was für eine
> Strafbarkeit ausreicht.

Angeklagt war ein Zuganeglichmachen und eine Beihilfe zur Verbreitung.


> 
> Für Volksverhetzung gibt es im StGB allerdings _kein_ Privileg für
> Berichte übers aktuelle Zeitgeschehen, 

Das ist falsch. In § 130 Abs. 5 i.V.m. § 86 ABs. 3 StGB heisst es 
ausdruecklich "Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
_____________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de