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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 8 Oct 2004, um 1:15 hat Rigo Wenning geschrieben:

> Am Friday 08 October 2004 00:50 verlautbarte Florian Weimer :
> >
> > IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zugänglichmachung. 
> 
> Angeklagt war aber Volksverhetzung. Vielleicht hat das Gericht ja recht,
> dass Alvar das Volk zu mehr Demokratie aufhetzen will. Darauf muss sie
> eingehen. Hat sie ausgeführt, warum es zugänglichmachen ist?

Nein. Sie sagte in der muendlichen Urteilsbegruendung ziemlich 
woertlich: "Das mit den Links ist ein Zugaenglichmachen". Mehr kam dazu 
nicht. Es gab nicht mal den Ansatz einer Begruendung.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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