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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein :
>
> Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der
> auf einfache Art und Weise angewählt werden kann und dann sofort zu
> der Datei führt, auf die verwiesen werden kann?

Also, nochmal das kleine Einmaleins des Web:

Worüber reden wir denn hier? hm, rotten.com, das hauptsächlich 
Beweismaterial aus angelsächsischen Prozessen online stellt. Wie heisst 
der Laden? Hm, wenn ich das in einen Browser hacke, dann... 

Der <click> ist einfach, weil die Komplexität versteckt ist. Das 
Zugänglichmachen setzt doch voraus, dass ein Beitrag zur Verbreitung 
geleistet wird. Es ist aber alles schon da. Die Dinge existieren ohne 
Alvar's links. Was bitte macht dann zugänglich? 

Zugänglich macht eben, dass der Richter die ausgedruckte Seite sieht, 
die eine Link enthält. Dann geht er in die Bibliothek zum Rechner mit 
dem kaputten Filterproxy und ruft die Seite auf und dort clickt er auf 
den Link und tatsächlich, die inkriminierte Seite erscheint: Ein 
Beitrag zum Zugänglichmachen, nein besser, Zugänglichmachen selbst.. 
>
> > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er
> > in der Dynamik des Web hat.
>
> Ich glaube nicht, daß die "Dynamik des Web" hier
> entscheidungsrelevant gewesen wäre.

Die Dynamik des Web, die Existenz eines Link, ist der Grund für diesen 
Prozess. Aber wenn wir uns schon gewollt missverstehen, dann ist es 
eine Frage der Prozess-Strategie ob ich damit rechnen muss als Anwalt, 
dass der Richter sich weigert den Gegenstand des Prozesses verstehen zu 
wollen.

Gruss

Rigo

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