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Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?



Moinmoin,

auf einer Webseite habe ich folgende "Linking Policy" gefunden: 

<quote>
Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen.
Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die
nachfolgenden Regeln einhalten:

Der Hyperlink kann auf die Startseite www.xxxxxxx.xxxxxx.xxx oder auf eine
einzelne Webseite [..] gesetzt werden. Der Vertragspartner ist
verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass
die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.

Der Vertragspartner teilt [..] innerhalb von 24 Stunden nach
Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse
mail@entsprechende.domain das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite
mit.

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die
betreffende Seite zugegriffen werden kann.
</quote>

Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der
Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt
oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?

Ciao, Hanno
-- 
|  Hanno Wagner  | Member of the HTML Writers Guild  | Rince@IRC      |
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