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Re: FYI heise online: Urteil in Sachen Musikindustrie gegen heise online



Am Tuesday 05 April 2005 15:03 verlautbarte Thomas Hafner :
> 05.04.2005 13:27
>
> Urteil in Sachen Musikindustrie gegen heise online
>
> In dem Rechtsstreit[1] (Az. 21 O 3220/05) von acht Unternehmen der
> Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag liegt seit heute
> das schriftliche Urteil des Landgerichts München I[2] vor. Anlass des

[...]>
> Der Verlag könne sich zur Rechtfertigung der Linksetzung nicht auf
> die Pressefreiheit durch Art. 5 des Grundgesetzes (GG)[5]  berufen.
> Diese finde in den entsprechenden Vorschriften des Urheberrechts eine
> wirksame Einschränkung und müsse im vorliegenden Fall gegenüber den
> Eigentumsinteressen der Musikindustrie zurückstehen.
>
So, also muss man jetzt einen eindeutigen Begriff schreiben, so dass man 
mit einer (nicht-deutschen) Suchmaschine die Seiten findet. Ein herber 
Schlag für das Web. Es wurde -was Zeitschriften angeht- zurückgebombt 
in den Zustand vor 1991. Denn die Errungenschaft des Web ist der 
weltweit eindeutige Verweis auf ein Stück Information. Der ist verboten 
worden. Art. 5 schützt nach Lesart des Gerichts nur ungenauere 
(sprachliche) Umschreibungen einer Sache. Das bedeutet einfach, das 
Gericht hat die Pressefreiheit hinsichtlich technischer Begriffe und 
Daten nicht anerkannt. Meines Erachtens ist das irrig.


> Eine Abfuhr erteilte das Gericht der Musikindustrie bei ihren
> Bestrebungen, die weitere Veröffentlichung des umstrittenen Artikels
> zu verhindern. 

Das zeigt, dass die Richter zwar schon mal gesurft sind, aber letztlich 
das Web nicht verstanden haben. FITUG ist also noch lange nicht 
überflüssig. Leider gibt es immer noch keine Kammern für solche 
Netz-Sachen in den kompetente Richter sitzen (die es gibt, siehe 
EDV-Gerichtstag). Hoffentlich gibt es irgendwann ein Urteil wo jemand 
verständiger mit der Thematik umgeht.

>
> URL dieses Artikels:
>   http://www.heise.de/newsticker/meldung/58249
>
> Links in diesem Artikel:
>   [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/57152
>   [2] http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/
>   [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297
>   [4] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__830.html
>   [5] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_5.html
>   [6] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
>   [7] mailto:cp@ct.heise.de

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