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Re: [FYI] LG München: "Verlinkung aufurheberrechtswidrige Kopier-Software"



* Thomas Stadler:

>> Bauchgrimmen besitze ich nur, daß das Gericht annimmt, daß jede
>> angefertigte Kopie die Eigentumsrechte der Kläger verletzt. Das
>> erscheint mir nicht den Intentionen des Gesetzgebers zu entsprechen, der
>> die Privatkopie an sich ausdrücklich nicht kriminalisierte. 
>
> Das war doch kein Strafverfahren. Die Umgehung von 
> Kopierschutzmaßnahmen allein zu privaten Zwecken ist zwar nicht 
> strafbar, bleibt aber zivilrechtswidrig. 

Ich meinte folgendes: Geistiges Eigentum verpflichtet, genauso wie
anderes Eigentum. Der Gesetzgeber wollte, daß die Eigentümer die
Privatkopie *teilweise* dulden müssen (nämlich dann, wenn keine
Kopierschutzmechanismen umgangen werden und ein paar zusätzliche
Voraussetzungen erfüllt sind). Das Grundrecht auf geistiges Eigentum
in dieser absoluten Form gibt es also nicht, und das kam m.E. bei der
Abwägung etwas zu kurz, vor allem da der Eingriff durch Heise ja nur
*äußerst* mittelbar war.

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