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Nutzwerk-Anwaelte schuechtern Webseitenbetreiber ein



Dem FFII sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen
Webportalbetreiber Verweise auf die Nutzwerk-Dokumentation des FFII
oder gleich ganze Webseiten, einschließlich ganze Foren, aus dem Netz
nahmen, nachdem sie von den Nutzwerk-Rechtsanwälten Plesch & Plesch
dazu aufgefordert worden waren.

S.

        http://nutzwerk.ffii.org/
        http://wiki.ffii.org/NutzwerkTerror0507De


Heute bedrängten die Nutzwerk-Anwälte den Internet-Anbieter Baycix mit
der Forderung, den Rechner des FFII vom Netz zu nehmen, da auf seinen
Webseiten rechtswidrige Inhalte zu finden seien:

  Gemäß den Bestimmungen des Teledienstgesetzes sind Sie verpflichtet,
  nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Inhalten diese zu
  unterbinden (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2003 zu
  Geschäftsnummer VI ZR 335/02). Wir fordern Sie daher auf, de IP-Nummer
  212.72.72.97 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28. Juli 2005
  18.00 Uhr, zu dekonnektieren

Ähnlich lauteten die Begründungen auch bei Webportalbetreibern, die
aufgefordert wurden, Verweise auf den FFII zu entfernen.

Der BGH-Fall 

        http://www.jurpc.de/rechtspr/20030323.htm

ist m.E. nur sehr begrenzt vergleichbar.  Hier wurde nicht ein bereits
anhängiges Verfahren auf andere ausgeweitet, sondern ein
Internet-Zugangsanbieter wurde an Stelle eines nicht greifbaren
Web-Autors haftbar gemacht.  (Ging es da nicht um Lauck ?) 

Bei den bisher bekannten Fällen der Haftung fuer Links
(vgl http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r23.html) wird wiederum eine
Haftungsbefreiung für den Fall angenommen, wo eine hinreichende
Distanz zwischen dem Autor und den Texten, auf die er verweist, zu
erkennen ist.

Die Eilverfügung des LG Hamburg 

        http://nutzwerk.ffii.org/ffii/lg_hamburg050628a.pdf

betrifft nicht die Website http://nutzwerk.ffii.org/ als ganze oder
gar den FFII-Rechner als ganzen sondern wesentlich engere Interessen
des Klägers, mit denen bereits ein Gericht befasst ist, das durchaus
in der Lage ist, genügend starke Zwangsmittel zum Schutz des Klägers
in Stellung zu bringen, sollten diese denn erforderlich sein.

Oder gibt es Beispiele dafür, dass jemand eine Eilverfügung auf dritte
Parteien erweitert?  Mir ist bekannt, dass Heise einige
Nachrichtgenverteiler wie pressebox.de in Anspruch nahm, um
verleumderische Nutzwerk-Pressemitteilungen entfernt zu bekommen.
Aber von Forderungen Heises nach Entfernung aller Verweise auf
nutzwerk.de oder gar Abschaltung der Rechner von nutzwerk.de ist mir
nichts bekannt.  Trotzdem sind solche Forderungen für die Betroffenen
erstmal erschreckend genug und sie gegen meistens klein bei.  Nutzwerk
ist ja bekannt dafür, dass sie erst mal prozessieren, auch wenn sie
dann verlieren, und wer kann schon sicher sein, dass sich kein
Gericht findet, welches Nutzwerks Klage annimmt, um dann seine
schwerfälligen und unberechenbaren Mühlen in Gang zu setzen.

Im Mai 2005 lancierte Nutzwerk mit mehreren breit gestreuten
Presseerklärungen eine 

        Diffamierungskampagne gegen den FFII
        http://wiki.ffii.org/NutzwerkFfii0505De

die nebenbei auch der Einschüchterung Dritter, insbesondere kleiner
Webportalbetreiber, diente.  Zwischen den Zeilen war dies zu
verstehen, als Nutzwerk-Chef Holzer drohte: "Verleumder haben von
Nutzwerk nur Gerichtsprozesse zu erwarten".  Bereits in den
vergangenen Monaten und Jahren waren Betreiber unangenehmer Webseiten
immer wieder von Nutzwerk drangsaliert worden, teilweise mit Erfolg.

Die Nutzwerk-Aktion vom Juli wendet sich vor allem gegen diejenigen
Betreiber, die Verweise auf die Nutzwerk-Dokumentation des FFII auf
ihren Webseiten führen.  Die Anwälte Plesch & Plesch schicken
typischerweise Kopien einer von ihnen erwirkten Eilverfügung bei, die
den FFII bei Androhung von Ordnungsgeld auffordern, bestimmte Sätze
aus seiner Darstellung von Nutzwerk zu entfernen

        http://nutzwerk.ffii.org/ffii/

Hieraus leiten sie eine Pflicht des Portalbetreibers her, Verweise auf
den FFII zu unterlassen.

Diese von der Eilverfügung betroffenen Sätze sind inzwischen entfernt.
Dies verzögerte sich, weil uns angesichts der angespannten Lage im
Europäischen Parlament die Kapazitäten fehlten, um auf Nutzwerks nicht
endende Serie von immer neuen Eilverfahren vor immer neuen Gerichten
zu reagieren.  Dies ändert sich jedoch jetzt.  Der FFII hat jetzt
zahlreiche Gründe, sich verstärkt der Wahrung öffentlicher Interessen
vor Gericht zuzuwenden.

Die Hamburger Eilverfügung m.E. nicht haltbar.  Bei anderen Gerichten
ist Nutzwerk bereits mit ähnlichen Versuchen gescheitert.  Etwa in
Leipzig verlor Nutzwerk zu 80%, in Halle zog es das Verfahren zurück.

Aber solche Verfahren reichen aus, um die Meinungsfreiheit im Web
effektiv auszuhebeln.  Es gibt nur noch nicht so viele Firmen, die
das so rücksichtslos ausnutzen wie Nutzwerk.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

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