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Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt



Am 20 Jan 2006, um 15:47 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> Nicht nur über das WWW abrufbare Datenbanken. Der BGH scheint eine
> extrem restriktive Ansicht zu vertreten, was Handlungen sind, die
> "einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen" (§87b UrhG). Mir
> scheint, man hat das "oder" in "einer normalen Auswertung der Datenbank
> zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers
> unzumutbar beeinträchtigen" als "und" gelesen. Ich interpretiere den
> Wortlaut des §87b UrhG jedenfalls so, daß der Gesetzgeber damit
> sicherstellen wollte, daß allein der Datenbankhersteller darüber
> entscheidet, welche Abfragemethoden er zu welchen Bedingungen
> bereitstellt. Wenn die Datenbank also eine große Tabelle mit mehreren
> Spalten A, B, C, ... ist, und der Betreiber nur eine Suche nach Werten
> in der Spalte A anbietet, dann sollte man sich nicht dabei erwischen
> lassen, wenn man eine Suche über Spalte C ermöglicht -- egal wie das
> technisch umgesetzt wird.

So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss 
sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer 
Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem 
Rechtsbegriff aus § 87a UrhG identisch ist. 

Letztlich ist schon jede Website, die aus einer Ansammlung von blossen 
HTML-Seiten besteht und ueber ein Navigationsmenue verfuegt eine 
Datenbank im rechtlichen Sinne.

Was eine normale Datenbankauswertung ist, richtet sich jedenfalls nicht 
nach den Vorstellungen und Wuenschen des Datenbankbetreibers, sondern 
nach objektiven Kriterien. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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