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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Fri, Jan 27, 2006 at 08:07:30PM +0100, Nils Ketelsen wrote:
> Ich habe auch nichts dagegen, wenn bei einem konkreten Verdacht, nach einem
> richterlichen Beschluß, Kommunikation überwacht werden kann. Ich habe aber
> sehr wohl was dagegen, wenn ein Generalverdacht ausgesprochen wird und
> erstmal möglichst viel Kommunikationsdaten auf Halde gespeichert werden,

IP-Adressen sind nicht "Kommunikationsdaten".  Es sind Endpunkt-Identifier,
und das ist etwas ganz anderes als "wer wann mit wem".

Zur Anonymisierung in Hinsicht auf "ich will aber bei www.schweinkram.de
nicht im Logfile auftauchen" reicht uebrigens die Benutzung des Proxies 
beim ISP voellig aus.

gert
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Gert Doering - Munich, Germany                             gert@greenie.muc.de
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