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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Am 6 Feb 2006, um 23:03 hat Gert Doering geschrieben:

> 
> On Mon, Feb 06, 2006 at 11:01:41PM +0100, Holger Voss wrote:
> > Genau das ist schließlich das Besondere dynamischer IP-Adressen: Sie
> > werden nur für die Dauer und zum Zweck bestimmter
> > Telekommunikationsverbindungen (Einwahl ins Internet) vergeben.
> 
> Sie werden primaer vergeben, um Geld zu sparen.
> 
> Alle anderen Begruendungen sind Augenwischerei.

Warum sie so vergeben werden (technische oder finanzielle Gruende) 
spielt keine Rolle.

Massgebend ist allein, dass sie auf diese Art und Weise vergeben 
werden.

Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder 
laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als 
Bestandsdaten aus.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.haftung-im-internet.de
_____________________
Rechtsanwaelte AFS
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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