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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo Hartmut,

PILCH Hartmut schrieb/wrote (07.11.2006 17:41):

>>    (2) Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der
>> Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer
>> Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten Zwecke
>> erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter
>> nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen."
> 
> Heißt das, dass Apache-Weblogs gelöscht werden müssen?

Nein. Das Zitat ist ein Auszug aus dem TKG, es bezieht sich auf die
Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Provider), nicht auf die
Anbieter von Diensten/Inhalten in Internet.

Allerdings dürfen m. E. auch die Anbieter von Diensten/Inhalten nicht
grundlos IP-Adressen speichern. Das ist allerdings nicht durchs TKG
geregelt, sondern durch das TDDSG (§§ 4 und 6) sowie das BDSG (§ 3a).

Schönen Gruß


Holger

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