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[Debate] [SPAM:1.2] PM: EG-Kommission fuerchtet um Richtlinie zurVorratsdatenspeicherung



Pressemitteilung vom Sonntag, den 25.03.2007:

EG-Kommission fürchtet um Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die EG-Kommission hat den Zugang zu Dokumenten abgelehnt, die die 
Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von 
Telekommunikationsdaten betreffen. Bürgerrechtler werten die 
Entscheidung als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Brüsseler 
Behörde in Bezug auf eine laufende Klage gegen die Richtlinie.

Der im März 2006 beschlossenen Richtlinie zufolge soll zur 
verbesserten Strafverfolgung unter anderem nachvollziehbar werden, 
wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-
Mail in Verbindung gestanden hat. Zwei Monate nach Beschluss der
Richtlinie hat der Europäische Gerichtshof die 
Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt mit der 
Begründung, dass die EG für die innere Sicherheit nicht zuständig 
ist. Unter Berufung auf dieses Urteil hat Irland im Juni 2006 
Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 
eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird für nächstes 
Jahr erwartet.

Unter Berufung auf Informationsfreiheitsregelungen hat der 
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter 
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-
Nutzern, von der EG-Kommission die Herausgabe von Dokumenten über 
die Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung und zur 
Fluggastdatenübermittlung verlangt. Die Dokumente sollen die 
Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie 
zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen nicht 
umgesetzt werden darf. Die Kommission hat die Anträge nun mit dem 
Argument abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden 
Gerichtsverfahren schaden und die "Verteidigungsrechte der Parteien 
unterminieren".

"Angesichts des stetig wachsenden öffentlichen Interesses an 
Vorratsdatenspeicherung und Flugdatenübermittelung ist die 
Ablehnungsbegründung absurd", kommentiert Twister (Bettina 
Winsemann) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Kommission 
bewertet hier die kaum nachvollziehbare 'Geheimhaltung' höher als 
das öffentliche Interesse und schreibt im gleichen Moment, dass die 
wesentlichen Argumente bereits veröffentlicht wurden. Wenn dem so 
ist, ist nicht nachvollziehbar, warum die Dokumente nunmehr nicht 
freigegeben werden. Die gesamte Argumentation ist für mich nicht 
überzeugend. Ich vermute, dass die Dokumente nur deshalb nicht 
freigegeben werden, weil man den Gegnern der geplanten 
Totalprotokollierung der Telekommunikation nicht noch weitere 
Argumente liefern will."

In Deutschland laufen Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit 
Journalisten-, Medien-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden Sturm 
gegen die Pläne der Bundesregierung, die 
Kommunikationsdatenspeicherung noch dieses Jahr umzusetzen. "Eine 
derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in 
Deutschland halten wir für inakzeptabel", heißt es in einer 
Gemeinsamen Erklärung vom Januar. Die Verbände verlangen, die Pläne 
zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über 
die Rechtmäßigkeit der Richtlinie auf Eis zu legen. Diese Woche 
beraten Koalitionspolitiker in Berlin über den Gesetzentwurf der 
Bundesjustizministerin zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Die Bescheide der EG-Kommission im Wortlaut:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Irland-Bescheid.pdf
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/EP-Bescheid.pdf

Gemeinsame Erklärung der Verbände zur Vorratsdatenspeicherung:
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de

Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/94/55/
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