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[Debate] [FYI] OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht



From: Martin Peters <martin.peters@infosun2.rus.uni-stuttgart.de>

Da es den einen oder anderen mglw. interessiert:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/15/olg-dusseldorf-usenet-betreiber-haften-nicht/

15.1.2008   OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht

Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20
U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen
ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können.

Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein
früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07)
aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist
rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen
Verfügungsverfahren nicht.

Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia GmbH ermittelt, dass über einen
Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme
?Mitternacht? von ?LaFee? aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die
Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin EMI
veröffentlicht worden war, nahmen deren Anwälte United Newsserver auf
Unterlassung in Anspruch.

United Newsserver ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt
Sascha Kremer aus Mönchengladbach zurückweisen. EMI beantragte daher vor
dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United
Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.

Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat das OLG Düsseldorf einen
weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider
geleistet. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 -
7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die
Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag
gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom
16.08.2007 - 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags
zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

Die schriftliche Begründung der neuen Entscheidung liegt noch nicht vor.

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