[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: BGHZ 66, 182 (Fernsehen, Newsserver, Schwarze Bretter)



Heiko schrieb:
>Rigo schrieb:
>
>>wenn Du so ein wichtiges Urteil in die Liste sendest, solltest Du es auch

>>fuer Nichtjuristen verstaendlich machen, indem Du nur die

>>wichtigen und entscheidenden Stellen sendest und erlaeuterst

>>und die juristischen Nebelkerzen ausbaust.

>
>Ich weiss nicht, was Du mit Nebelkerzen meinst. 

Die Zusammenhaenge, die Du jetzt erlaeutert hast, sind genau diese Nebelkerzen.
Erst wenn Du diese erlaeuterst, werden fuer andere die Aussagen klar und
verstaendlich und die Argumentation Siebers transparent. Allein der 
von Dir gequotete Text brachte diese Leistung nicht, weil der Zusammenhang
fuer Nicht-Sieber nicht erkenntlich war. Die jetzt gegebenen Erlaeuterungen
haben vorher einfach gefehlt.

[Nun werden die Erlaeuterungen gegeben und machen alles klar und
gut verstaendlich.......]
>
>>Ausserdem ist doch noch nicht klar, ob Internet ueberhaupt

>>dem Rundfunkbegriff unterfaellt. 
>
>Glaub nicht, dass die besondere Erwaehnung der Rundfunkfreiheit fuer
>die Auslegung von Art. 5 Abs. 1 oder das Urteil irgendeine wesentliche 
>Bedeutung hat. Es geht um die Rolle der Meinungsfreiheit in der Demokratie.
>Vgl. irgendeines der Fernsehurteile aus Karlsruhe. Da wird nicht auf Technik,
>sondern auf die Bedingungen, Kosten, Knappheit etc und die Funktion in der
>Gesellschaft abgestellt. Je mehr "demokratischer Meinungskampf" desto besser,
>mit welchen Mitteln auch immer.

Nein, aber wenn Du von Rundfunkfreiheit redest, kommst Du in einen 
bestimmten Abwaegungszusammenhang und an bestimmte allgemeine
Einschraenkungsnormen. Die vermeide ich, indem ich es nicht als 
Rundfunk begreife und gerade aus diesem Zusammenhang raushalte.
Insofern bleibst Du die Erklaerung, warum das Urteil trotzdem Bedeutung
hat, im ersten Posting schuldig. Deswegen meine Anmerkung
>
>>Du arbeitest also mit einem                    
>>Argumentum minus ad majore, ohne uns dies kundzutun.

>
>Du meinst, Rundfunk ist staerker geschuetzt als die "neuen Medien"?????

Nein: Rundfunk ist staerker reglementiert als die "neuen Medien". Wenn
dort mit den ganzen Verantwortlichkeitsregeln hier eine Ausnahme 
gemacht wird, dann doch erst recht bei den Medien, die gar keine 
Redaktion etc voraussetzen. Genau das ist doch das siebersche Argument.

Die Antwort war uebrigens inhaltsreicher als das Ursprungsquota ;)

Rigo