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AW: BGHZ 66, 182 (Fernsehen, Newsserver, Schwarze Bretter)



Ich denke, das es bei der Frage, ob das Internet dem Rundfunkbegriff unterfallt,
nicht darum geht, jeden Internetuser gleich einer Fernsehanstalt zu
reglementieren.

Wahrend die Meinungsfreiheit fur Presse usw ein Abwehrrecht des einzelnen
Unternehmers gegen den Staat ist, der deshalb tun und lassen kann, was er will;
gibt es im Rundfunkbereich einen staatlichen Ausgestaltungsauftrag, einen
moglichst breiten offentlichen Diskurs zu ermoglichen, in dem auch solche
Meinungen zu Wort kommen, deren Publizierung sich wirtschaftlich nicht lohnt.
Diesem grundgesetzlichen Auftrag kommt die Regierung nach, indem sie die
offentlichrechtlichen Sender finanziert.

Meiner Meinung nach zeigt gerade die Geschichte mit der ICTF ebenso wie die
wenigen Rechte, die ein CompuServe Nutzer gegenuber seinem Online-Dienst hat :),
das die Meinungsfreiheit im Internet in manchen Fallen nur gewahrt werden kann,
wenn sie nicht ein Abwehrrecht des einzelnen Unternehmers gegen den Staat ist
sondern einen staatlichen Auftrag beinhaltet, zwar nicht selbst gestaltend tatig
zu werden aber doch eine undemokratische Gestaltung durch wenige marktmachtige
Akteure zu verhindern.

NIEMAND will den Rundfunkstaatsvertrag unmittelbar auf das Internet anwenden.