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Anon.penet.fi compromised! (fwd)



Das hier, aus Rigos Aufsatz, ja leider nicht besonders viel:

<<
I am pretty shocked! Based on a request from Interpol, the Finnish
police have gotten a search&seizure warrant on my home and the
anon.penet.fi server, and gotten the real mail address of a user
that has allegedly posted material stolen from the Church of
Scientology. Fortunately I managed to prevent them from getting
more than this one, single address.

There is going to be a very high-level public debate on how it is
possible that a country that prides itself on honoring human
rights and privacy very strongly has allowed this to happen.
>>

"Warrant" ist aber wohl eine finnische Gerichtsentscheidung.

Gut, und wie waer das in .de ausgegangen??

Was haette das Gericht davon abgehalten, ebenfalls eine
Durchsuchung der Wohnung des remailers durchzufuehren? Was hat das
absuchen der remailer datei ueber die Zuordnung zur email mit
Fernmeldegeheimnis zu tun?

Hier wird nicht in den "fliessenden email-Verkehr" eingegriffen,
keine einzige email gelesen. Stellt Euch vor, es wuerde nach einem
leeren Briefumschlag gesucht.

Heiss finde ich aber, wie hier statt einer pretrial discovery der
Weg ueber Interpol angewendet wurde, so ein zivilistischer
Ausforschungsbeweis waer vielleicht nach finnischem Recht nicht
moeglich gewesen, bei uns ginge sowas wohl nicht...........

Jedenfalls wuerde bei uns doch wohl der Richter im Falle einer Interpol
etc Anfrage ueberpruefen, ob nach deutschem Recht ueberhaupt ein Delikt
vorliegt. Und dann pruefen, ob die Urheberrechtsverletzung gerechtfertigt
war.

Jedenfalls hat es weiterhin mit 201 und 202 StGB nichts zu tun.