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Re: RiVASt und Strassburg



At 01:35 03.09.96 +0200, you wrote:
>Richtlinien fuer den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen, RiVASt, gab es
>nicht sowas?, danach muesste sich der finnische Fall doch prima nachstellen
>lassen. Oder hab ich was uebersehen? 
>
>Wie sah denn der franzoesische Fall aus? 
>Verwertungsverbot?:)
>
>Letztlich gehts aber doch um was anderes, naemlich die Frage des Urheberrechtes
>
Noch weiter denken... wie kommst Du denn an die Beweise. Sind solche Beweise
nicht verboten? Darfst Du zur Durchsetzung eines Anspruchs aus Privatbriefen
anderer zitieren? Lies Par 100a..... Steht da Urheberrecht drin ?

Rigo