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Re: Nachmal StPO



At 11:47 05.09.96 MEZ, you wrote:
>On Thu, 5 Sep 1996 09:21:11 +0200 you said:
>>At 19:40 04.09.96 MEZ, you wrote:
>>>Der Fall der Arztpraxis geht mir im Zusammenhang mit Finnland nicht ein.
>>>
>>>Beschlagnahmefrei ist so ein file ueber xyz=3Duser@host.de nicht. Und
>
>Beschlagnahmefrei wie so eine Patientenkartei...
>
>>>die Beschlagnahme ist auch keine Ueberwachung des Fernmeldeverkehrs.
>>>
>>>What else??
>>>
>>Das BVerfG hat Netzverkehr als Fernmeldetaetigkeit=20
>>bezeichnet (vgl. mein Aufsatz: Das Internet...) Wenn=20
>
>Die gute alte Direktrufentscheidung, da ging es zwar um einiges andere, aber
>dass der Begriff des Fernmeldewesens auch neuerer korperlose Uebertragungs-
>techniken umfasst, ist auch eine Banalitaet. Dachte, in dieser Abhoerent-
>scheidung staend vielleicht mehr:))
>
>>email mithin Fernmeldet=E4tigkeit ist, dann faellt es nicht
>>unter @ 99, sondern unter @ 100a StPO. Das ist allerdings=20
>
>Deinen Gedankengang hab ich schon verstanden, Rigo, sozusagen StGB statt
>GG..aber Du bist noch immer den Nachweis schuldig geblieben, dass die
>Beschlagnahme  eines bestimmten Files Ueberwachung des koerperlosen
>Datenverkehrs ist. Ueberwachung ist was anderes als Beschlagnahme, ok?
>
Es ist eine Sicherung der durch das GG vorgegebenen Lage. 
Fernmeldeverkehr muesste man weiter vertiefen, was ich zeitlich
im Moment nicht kann. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass der 
Provider eine Stellung in der Uebertragung hat und nicht ein
daliegendes File dann seine Qualitaet aendert. Um es mit Steinbuch
auszudruecken, die Info wird an einer Zeitschiene entlang 
transportiert, aber transportiert. Damit meine ich, dass wir
trotz der moeglichen Zwischenspeicherung eine Fernmeldestrecke 
vor uns haben. Ausserdem ist es natuerlich so, dass durch
die Speicherung beim Provider die Beschlagnahme erst moeglich 
wird. Das darf ja wohl nicht sein. Ein Provider ist insofern nicht
an Art. 10 gebunden, als er Mail zwischenspeichern darf, um den 
Betrieb zu ermoeglichen. Darueberhinausgehende Speicherungen 
sind derzeit nicht geschuetzt und ermoeglichen so die Entstehung
einer vermeintlichen Luecke des Fernmeldegeheimnisses, weil ich
@ 98 anstatt 100a anwende. Liegt aber keine mail beim Provider, 
sofern es nicht technisch notwendig ist, wird das Einfangen von 
Mail auf die 100a-Ebene gehoben, wo es hingehoert.

Rigo