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Bundesanwaltschaft blufft



"Auflagen" kann kein StA machen, wohl auch nicht in der Schweiz.

Ich bin etwas geschockt darueber, wie wenig Vertrauen in die Justiz
besteht. Als ob jedes Niessen des Generalbundesanwaltes ernstzunehmen
waere. Etwas mehr Civilcourage waere wuenschenswert, auch wenn man die
Popelbrueder nicht mag.

Bemerkenswert ist ja auch folgendes: Es wird nicht gesagt, die Provider,
die dem Vorschlag der Sperrung der "URLs" nicht folgen, wuerden wegen
Unterstuetzung einer kriminellen Vereinigung *angeklagt*, nein, nein,
es sollen dann lediglich Ordnungsverfuegungen ergehen......

Kleine Frage: Wieso kann man nicht auf diese Verfuegungen warten??
Gibt es irgendeinen vernuenftigen Grund gegen ein solches Abwarten??

Darauf Warten kostet nichts (keinen Pfennig!! *NOTHING*!!!!!)!!!!

So eine Ordnungsverfuegung darf man nicht mit einem Knoellchen verwechseln.
Denn es gibt keinen Tatbestand des Ordnungswidrigkeitenrechtes, gegen den 
hier irgendwer verstossen haben koennte. Falls dies hier jemandem nicht 
klar ist.

Warum also nicht noch ein paar Wochen warten, abwarten und Tee trinken,
bis diese Anweisung kommt. Wenn sie dann kommt, was zu bezweifeln ist,
kann man ihr immer noch nachkommen, wenn man das fuer zweckmaessig haelt.

Nochmals: Man kann ihr dann immer noch nachkommen, wenn man das fuer 
zweckmaessig haelt.

Und was soll denn da dann drinstehen?? Sperren Sie diese URLs? Oder: Sperren
Sie diesen Port? Ausserdem: Ist eigentlich jede Seite von RADIKAL 
sperrenswert? Ist nicht schon die mangelnde Differenzierung Grund genug, 
die hypothetische Ordnungsverfuegung zu kippen? Meinungsfreiheit ist ein
hohes Gut.....

Dann geht das schoene Spiel los. Sperren nur der URLs geht nicht, Sperren
des Hosts ist unverhaeltnismaessig. SOOOOO schlimm koennen die Seiten ja
nicht sein, sonst waeren NRW Landesverfassungsschutz und so weiter schon 
frueher darauf gekommen. Die Story stand schon vor eins, zwei Wochen in der FAZ.
Und die Seiten gibts ja wohl schon laenger.

Aber das waere erst im Widerspruchsverfahren etc zu behandeln, wenn die
oertlich zustaendigen Ordnungsbehoerden, verschaffen wir ihnen doch dieses
Lernerlebnis, nicht von sich aus darauf kommen. Btw, koennt ihr Euch eine
solche Anweisung an die UNIs vorstellen?? Ich nicht. Ausserdem war es
immer sonnenklar, das eine polizeirechtliche oder sonstige Verantwortung
fuer fremde Angebote im Netz nicht gegeben ist. Wieso soll das ploetzlich
nicht mehr gelten?? Nur weil sich jetzt eine andere Behoerde mit dem Netz
auseinandersetzt und den Internetkulturschock durchmacht??

Gut, falls es eine foermliche Ordnungsverfuegung gaebe, dann koennte man
ihr Folge leisten und/oder Rechtsmittel ergreifen, ECO wird da sicher
Beistand leisten:))

Nehmen wir an, es wird Ersatzvornahme angedroht und Ordnungsgeld, wie in dem
Schreiben des Generalbundesanwaltes angekuendigt bzw. in Aussicht gestellt,
so kann das doch nicht uno actu geschehen, nach dem Motte Schwabinger Krawalle,
der Schlag mit dem Schlagstock ein VA, als ob da gleich der Server abgestellt
und mitgenommen wuerde, mehr als Ausstellen koennen sie ihn eigentlich nicht,
da der Server ja nur Medium ist, vielmehr muss erst angedroht werden, bevor 
die Zwangsmittel eingesetzt werden koennen.

Also auch fuer aengstliche Provider keinerlei Grund zur Hektik. Falls es, wie
gesagt, was ich stark bezweifele, zu so einer foermlichen Anordnung kaeme...

Und wenn einer der Ordnungsverfuegung, falls es sie gibt, nicht Folge leisten
will, muss man sie genau lesen, etwa ob sie sofort vollziehbar ist, ein
Widerspruch also keine aufschiebende Wirkung hat usw. Aber soweit sind wir
noch nicht und bisher hatten es die Behoerden auch nicht so eilig.

Eilig hatten es nur die Provider damit, den Behoerden in der Arsch zu
kriechen, Chapeau...

Verwaltungsgerichtsprozesse sind btw extrem billig, wenn man sie verlieren
sollte. Aber den Prozess kann man ueberhaupt nicht verlieren. Und das betrifft
auch ueberhaupt nur den Fall, dass man einer tatsaechlich ergangenen 
Ordnungsverfuegung der jeweils oertlich zustaendigen Ordnungsbehoerde nicht 
Folge leisten will, nicht den Fall, dass man blos auf die "Empfehlungen" der 
Bundesanwaltschaft nicht eingeht. Stellt Euch doch mal vor, der 
Generalbundesanwalt waer Euer Vermieter und wollte die Miete erhoehen oder
Euch rausschmeissen. Da wuerde man doch auch erstmal nach einer Kuendigung
fragen. 

Rigos Vorschlag einer neg. Feststellungsklage ist ganz nett, aber hier wohl
uebertrieben. Btw, wie steht es denn mit der Strafbarkeit der Leute von
XS4ALL, wenn die mal nach .de kommen sollten?? Oder der sonstiger Provider??

StPO ist nicht mein favourite subject, aber soweit ich es mitbekommen habe,
dient der den Redakteuren vorgeworfene Tatbestand notorisch nur prozessualen
Zwecken. Leichteres Abhoeren etc... Ob die Redakteure dann auch verurteilt 
wuerden, ist eher zweitrangig.



Heiko