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Eingetuetet und ab damit.....



 HiYa!

So, der Text ist fertig, im Anhang die entgueltige Fassung (nach Karlsruhe
ging das Ganze mit Umlauten, aehem). Vielen Dank nochmal fuer Eure rege
Teilnahme an der Sache. Den Web-Krempel schaffe ich jetzt nicht mehr, hatte
zuviel mit der Einrichtung des neuen Druckers, genauer, dem Herumzimmern an
dem Stelltisch fuer den Drucker, zu tun. Hauptsache, die Snailmail ist auf
dem Weg. Warten wir jetzt mal die Antwort ab.....

release 1.3, die Entgueltige:
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Generalbundesanwalt                                     Olaf Boos
beim Bundesgerichtshof                                  xxxxxxxxxxxxxx
Herrenstrasse 45a                                       xxxxxxxxxxxxxxxxxx
76133 Karlsruhe



Betr.: Derzeitige Sperrungen von Webseiten im Internet
 
Aktenzeichen:
2 BJs 93/96-4
2 ARP 82/96-7

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer gewissen Sorge verfolge ich die derzeitigen Versuche von
Ihrer Seite Webseiten mit in der Bundesrepublik unzulaessigen und/oder
ggf. strafbaren Inhalten sperren zu lassen. Hierbei nehmen Sie die
Hilfe der ICTF (Internet Content Task Force), einer Initiative der
ECO (Vereinigung deutscher Provider) in Anspruch. Die beabsichtigte
Sperrung der im World Wide Web (WWW) zugaenglichen Zeitschrift
"radikal", Ausgabe 154, begruenden Sie damit, dass die Ausgabe einen
Artikel enthaelt, der die Sabotage von Bahnanlagen beschreibt.
Leider hat die versuchte Sperrung ein zu Ihrer eigentlichen Absicht
voellig kontraeres Resultat zur Folge. Darueber hinaus wurde durch
diese Aktion dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland ein nicht
unerheblicher Schaden zugefuehrt (Deutschland wird nun in Sachen Zensur
endgueltig in einem Atemzug mit China und Singapur genannt). Ausserdem
verursachte diese Aktion einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden
bei Unbeteiligten (xs4all.nl; Kunden von xs4all.nl, welche auf deutsche
Kontakte angewiesen sind, etc.).

Da ich nicht davon ausgehe, dass dieses Resultat in Ihrem Interesse lag,
moechte ich versuchen, Ihnen die gesamte Tragweite dieser Aktion sowie
die Begruendung, weswegen die gewaehlte Vorgehensweise scheitern musste,
zu erlaeutern. Mir als einfachem Netzteilnehmer ist stark daran gelegen
einer fatale Fehlentwicklung in der Bestrebung, kriminelle Elemente aus
dem Netz fernzuhalten, durch Beratung entgegenzuwirken.

Zur Sache:
Ein Kunde von xs4all.nl bietet in seinen Webseiten, die er auf dem Webserver
von xs4all.nl bereithaelt, die Zeitschrift "radikal" an. Darin hatten Sie
Inhalte gefunden, welche Sie zu Massnahmen gegen die Bereitstellung der
Zeitschrift veranlassten. Vermutlich aufgrund der Pressemitteilung der
ICTF, in welcher eine Sperrung kritischer Inhalte zugesagt wurde, wandten
Sie sich an die ICTF, welche auch gleich aktiv wurde und durch RA Schneider
eine Mitteilung an alle der ICTF angeschlossenen Provider weitergab, in
der die Sperrung der Rechner www.xs4all.nl und www.serve.com dringend
empfohlen wurde. Die Folge war, dass nicht nur die beanstandeten Seiten,
sondern alle Seiten der betroffenen Rechner (bei xs4all.nl ueber 3580
Kunden) ebenfalls nicht mehr erreichbar waren.

Die Tatsache, dass xs4all.nl selbst nicht angesprochen wurde, dafuer
aber ueber 3500 unbeteiligte Anbieter quasi in Sippenhaft genommen
wurden, hat im Netz (international) ein erhebliches negatives Echo
aufkommen lassen - und dabei handelt es sich bei weitem nicht nur
um die Klientel der Zeitschrift "radikal", sondern um das gesamte
Spektrum der Netzgesellschaft. Die direkten Folgen waren:

- Die Inhalte der "radikal" wurden auf bis dato 36 anderen Systemen
  "gespiegelt" (d.h. eine komplette Kopie wurde auf diesen Rechnern
  abgelegt und zugaenglich gemacht).

- Die Zeitschrift "radikal" hat inzwischen eine erheblich hoehere Abrufzahl
  erreicht; die versuchte Sperrung kann die "radikal" fuer sich als die
  bisher erfolgreichste Werbeaktion verbuchen. Denkbar, dass dies einen
  Nachahmungseffekt (versuchte Sperrung als "Marketinginstrument") nach
  sich ziehen koennte.

- Erhebliche Kritik an der direkten Einflussnahme der deutschen Justiz
  in das Netz (Deutschland wird als Zensor in einem Atemzug mit China und
  Singapur genannt).

- Direkte wirtschaftliche Nachteile der Betroffenen, welches einige
  Schadensersatzforderungen nach sich ziehen wird, sowie verschiedene
  Klagen bis hin zur Europaeischen Kommision. Einige Kunden des Servers
  xs4all.nl, welche auf deutsche Kontakte angewiesen sind, haben ihre
  Beziehung zu xs4all.nl wegen der Sperre bereits aufgekuendigt.

- Ein gestiegenes Misstrauen der internationalen und nationalen Wirtschaft
  aufgrund der o.g. Kritik bezueglich einer Investition in der deutschen
  Online-Wirtschaft (Benachteiligung des Standortes Deutschland).

Zudem wurden allgemein technische Massnahmen unternommen, welche die
Sperrung in jeder Hinsicht untauglich macht. Dadurch ist der Zugriff
auf den/die gesperrten Rechner auch ueber die sperrenden ISPs direkt
oder zumindest indirekt moeglich. Dies ist eine uebliche Reaktion der
Internet-Teilnehmer auf unangebrachte Eingriffe in die Funktionalitaet
des Netzes.

Die Frage ist nun, wie es zu dieser Entwicklung kommen kann. Um dies zu
verstehen, erlaeutere ich Ihnen den Vorgang "Internet" im Zusammenhang
mit dem Bereitstellen und Abruf irgendwelcher Inhalte in vereinfachter
Form. Eine ausfuehrliche und anerkannte Literaturquelle ist "Computer-
Netzwerke" von Andrew S. Tanenbaum, in Deutsch erschienen im Wolframs
Fachverlag, ISBN 3-925328-79-3. Die von mir verwandte Beschreibung soll
eine fuer Laien verstaendliche, vereinfachte Darstellung sein.

Das Geschehen laesst sich in mehrere "Schichten" aufteilen, woraus sich
auch die Zustaendigkeiten und Eingriffsmoeglichkeiten ergeben. Jede
Schicht steht in Interaktion mit der entsprechenden Schicht der Gegenseite,
ist also immer von allen anderen Schichten auf beiden Seiten abhaengig.

Die unterste Schicht ist die physikalische Uebertragung. Standleitungen;
Waehlleitungen; Satelliten- oder Funkverbindungen, welche als reine
Signaltraeger dienen. Die Uebertragung findet entweder in einer
modulierten Tonfolge (analoge Waehlverbindungen) oder in einer
digitalisierten Form nach einem bestimmten Protokoll (z.B. ISDN-Leitungen
mit u.U. mehreren Protokollschichten nach ITU-Empfehlungen) statt.
Zustaendig sind hier die Betreiber der Leitungen (z.B. Deutsche
Telekom AG).

Die naechste Schicht ist das Transportschicht, mit welchem von Rechner
zu Rechner eine logische Verbindung aufgebaut wird. Das im Internet
verwendete Protokoll nennt sich TCP/IP und funktioniert nach dem
Prinzip, dass die zu uebertragenden Daten in Pakete zerlegt werden
und zwischen den verschiedenen Rechnern, welche ueber eine eindeutige
4-segmentierte "Adresse" (IP-Nummer, z.B. 193.197.88.3) definiert sind,
eine Transportroute festgelegt und jedes Paket, mit Absender- und
Zieladresse versehen, uebertragen wird. Hierbei kann auf dem Transport
die Route abweichen und dadurch evtl. Uebertragungsengpaesse/-probleme
umgehen. Wichtig ist, dass den Nutzdaten im Paket der inhaltliche Zweck
nicht angesehen werden kann (was korrekt ist, da der Inhalt fuer diese
Schicht unerheblich ist). Die Zustaendigkeit fuer diese Schicht obliegt
den Providern (ISPs), welche ueber das Transportprotokoll Verbindungen
von Rechner zu Rechner (unter Zuhilfenahme weiterer Rechner von anderen
Providern) herstellen. Eine Zusammensetzung der Datenpakete erfolgt
erst wieder beim Zielrechner.

Die darauffolgende Schicht ist die Applikationsschicht. Hier sind es die
entsprechenden Anwendungsprogramme auf den Rechnern des Abrufers (z.B.
der Browser) und der Gegenstelle (z.B. Webserver), die ueber ein
entsprechendes Protokoll kommunizieren. Dies kann z.B. FTP
(Programmdateiuebertragung) oder HTTP (wird zur Uebertragung von Webseiten
verwendet) sein. Hierbei werden Absende- und Zieladressen in Form
alphanumerischer Kennungen fuer User-, System- und Dateinamen verwendet,
der Weg dorthin ist irrelevant. Ein Beispiel fuer eine Dateiadresse ist:
        http://www.bla.fasel/texte/dokument.html
http:// steht fuer das verwendete Protokoll, www.bla.fasel ist der
Systemname (welches einer IP-Nummer fuer den TCP-Transport zugeordnet ist).
/texte ist ein Dateiverzeichnis auf dem Rechner (/~texte waere das
gleiche, diesmal mit einer relativen Zuordnung im Dateisystem des
Systems) und dokument.html ist schliesslich die eigentliche Datei.
Die Zustaendigkeit liegt hier beim Endanwender und dem Betreiber des
Webservers. Der Betreiber des Webservers ist allerdings nur fuer die
Bereitstellung der Dateien und der zugehoerigen Dateistruktur ver-
antwortlich. Der ISP, der dem Endanwender den Zugang zum Netz
ermoeglicht, kann hier lediglich eine Sperrung eines Applikationsprotokolls
(ueber eine "Portnummer"; hierbei ist ueblicherweise Port 80 fuer das
Protokoll HTTP zustaendig) in Kombination mit einer Zielrechneradresse
(IP-Nummer) vornehmen. Ein Einfluss auf einzelne Dateien des Zielrechners
ist ihm nicht moeglich.

Die oberste Schicht ist schliesslich die Anwenderschicht. Hier
kommunizieren der Endanwender und z.B. der Anbieter von Webseiten
miteinander. Im einfachsten Fall stellt die Anbieterseite nur eine
Datei zum Abruf bereit, aber oft genug werden Eingaben des Endanwenders
angenommen und weiterverarbeitet (z.B. CGI-Scripts; Passwordabfragen,
etc.). Hier liegen die Zustaendigkeiten beim Autor des angebotenen
Materials (redaktionelle Verantwortung der Webseite; Datei zum
Download, etc.) und beim Endanwender. Weder der ISP noch der
Betreiber des Webservers kann hier in die Pflicht genommen werden.
Der ISP sieht von den Inhalten nichts, er transportiert lediglich
die Datenpaeckchen. Der Webserver kann keine redaktionelle Verantwortung
tragen, da Webseiten nicht zwingend statische Inhalte haben. Statt
dessen koennen die Inhalte von Seiten durch Eingaben des Endanwenders
unterschiedlich ausfallen. Die Unterschiede bewegen sich in den Grenzen,
die der Autor festlegt.

Betrachten wir das nun in Uebertragung auf die Angelegenheit "radikal":

- Die redaktionelle Verantwortlichkeit liegt beim Autor der "radikal".
- Der Betreiber des Webservers xs4all.nl kann allenfalls aufgefordert
  werden auf den Autor dahingehend einzuwirken, die bemaengelten Seiten
  zu korrigieren oder zu entfernen oder selbst die Dateien zu entfernen.
  Hierbei ist die nationale Gerichtsbarkeit ueber die Beurteilung der
  Rechtmaessigkeit der Beanstandung in Hinsicht einer offiziellen Weisung
  massgebend.
- Der ISP des Endanwender in Deutschland hat keine Moeglichkeit die
  bemaengelten Seiten explizit auszuschliessen. Jede Einschraenkung
  kann immer nur einen gesamten Rechner betreffen.

Moeglicherweise wird von der ICTF die Moeglichkeit angesprochen, dass der
Zielrechner, auf welchem die beanstandete Seite liegt, welche aber im
dortigen Rechtsraum kein Grund zur Beanstandung darstellt, beim ISP auf
einem "Proxy-Rechner" dargestellt wird, in welchem die beanstandete Seite
fehlt. Hierbei ist aber zweierlei zu bedenken:

1) Der Zielrechner beinhaltet meist erhebliche Datenmengen, die den
   Proxy schnell ueberfordern koennen, wenn mehrere Zielrechner ueber den
   Proxy dargestellt werden (Datenvolumen); zudem ist eine Aktualisierung
   in keinster Weise gewaehrleistet und das ganze Schema auch lediglich
   auf die statischen Dateien anwendbar. Daraus ergeben sich weitere
   Luecken in der Datenmenge.

2) Der Port 80 des Zielrechners muss weiterhin gesperrt bleiben, und der
   Endanwender muss gezielt den Proxy ansprechen wenn er auf die Inhalte
   des eigentlichen Zielrechners zugreifen will. Der Anwender muss sich
   das Wissen, dass und wie er dies tun muss, selbst beschaffen. Daraus
   resultiert quasi eine Komplettsperre.
 
Damit sollte deutlich geworden sein, dass dies keinen zumutbaren
Aufwand fuer den Endanwender darstellt.

Die korrekte Verfahrensweise ergibt sich aus der Schichtenstruktur und
den damit verknuepften Zustaendigkeiten. Der ISP des Endanwenders kann
keine Verantwortung fuer die uebertragenen Daten uebernehmen (gilt fuer
beide Richtungen), lediglich der Bereitsteller der Daten kann als
Ansprechpartner dienen, wenn der Autor der Daten, der letztlich als
Einziger redaktionell verantwortlich gemacht werden kann, sich verweigert.

Eine komplette Rechnersperre (alle Dienste oder auf einen Dienst
beschraenkt) ist in jedem Fall unverhaeltnismaessig, betrifft viel
zuviele Unbeteiligte und wird im Netz als "Sippenhaft" auf das
Schaerfste verurteilt.

Auf den ersten Blick waere es denkbar, dass der Betreiber eines Webservers
verpflichtet werden koennte, deutsche Zugriffe auf die in Deutschland
nicht zulaessigen Inhalte seines Servers zu unterbinden. Dies scheitert
jedoch daran, dass die Herkunftsadresse nicht geographisch definiert werden
kann. Eine alphanumerische Adresse, die auf ".de" endet, hat keine
Bedeutung: Zum einen koennen deutsche Endanwender Adressen verwenden,
die nicht auf ".de" enden, zum anderen koennen auch auslaendische
Zwischensysteme legitim in Anspruch genommen werden koennen, so dass die
deutsche Herkunft nicht mehr zu erkennen ist.

Die ICTF, die sich bereitwillig als Exekutive des Netzes angeboten hatte,
ist hier voellig fehl am Platz (dies wurde im Netz uebrigens schon seit
der Gruendung der ICTF bemaengelt - nicht aus "Furcht vor Reglementierung"
sondern schon aus rein technischen Aspekten). Der beliebte und in den
herkoemmlichen Medien immer wieder gern verwendete Begriff der Rechts-
freiheit des Netzes ist ebenso widersinnig, da es gewisse "Selbstreinigungs-
kraefte" im Netz gibt. Auch im Netz ist Kinderpornographie nicht gern
gesehen, ungeachtet der Nationalitaet. Auch sonstige, allgemein als
kriminell empfundene Taetigkeiten stossen auf wenig Gegenliebe, so dass
man die Netzgemeinde durchaus als Partner gewinnen kann. Hierzu gehoert
allerdings, dass von Seiten der Justizbehoerden das technische Umfeld
(Schichten und dazugehoerigen Zustaendigkeiten) sowie die Internationalitaet
des Netzes beruecksichtigt wird.

Das Netz stellt im Prinzip schon den internationalen Zusammenschluss dar,
der in der "Realen Welt" erst angestrebt wird (Staatenverbuende wie EU,
etc.). Dies ist unbedingt bei einer juristischen Betrachtung zu
beruecksichtigen. Wird dies nicht beachtet, so kann, wie im vorliegenden
Fall die Sperrung der "radikal", durch spontane Solidarisierung des
Netzes aufgrund des Eingriffs (unabhaengig vom Anlass!) ad absurdum
gefuehrt werden.

Der neuerliche Fall, Kinderpornographie auf einem brasilianischen Server,
welcher von einer nordrhein-westfaelischen Justizbehoerde der ICTF angezeigt
wurde, ist ebenfalls bedenklich. Hier stellt RA Schneider als Vertreter
der ICTF im Namen der deutschen Justiz dem Betreiber eines brasilianischen
Webservers ein Ultimatum. Diese Vorgehensweise ist nach meinem Empfinden
mindestens als aeusserst kritikwuerdig zu bezeichnen. Die ICTF ist keine
im Netz akzeptierte und/oder legitimierte Exekutive und kann nach den
bisherigen Vorkommnissen auch nicht (mehr) als eine Solche angesehen
werden. Korrekt waere hier das Ansprechen des brasilianischen Betreibers
durch die ermittelnde Behoerde, ggf. in Amtshilfe mit den dortigen
Behoerden. Das Ultimatum der ICTF ist allenfalls eine "Geschaefts-
beziehung" zwischen dem brasilianischen Webserver und der durch die
ICTF vertretenen Provider und der allgemeinen Bekaempfung der
Kinderpornographie nach Netzansicht in keinster Weise zutraeglich.

Unabhaengig von der ICTF gibt es Bestrebungen im Netz, die rechtliche
Situation im Netz unter Beruecksichtigung der technischen und
geographischen Begebenheiten zu definieren, um so den Gesetzgebern
und den Justizbehoerden geeignete Vorlagen zur Verabschiedung
geeigneter Rechts- und Gesetzbestimmungen zu ermoeglichen. Als
Ansprechpartner moechte ich ihnen hierfuer z.B. die FITUG e.V.
nennen (eMail: info@fitug.de).

Zu meiner Person: Ich bin ein einfacher, aber aktiver Netzteilnehmer
ohne juristische Titel und Vorbildung, dafuer stark an einer geordneten
Entwicklung des Netzes interessiert. Durch die derzeitige Entwicklung
hin zur leichtfertigen Zensur alarmiert sehe ich mich veranlasst, mich
mit diesem Schreiben an Sie zu wenden. Die Diskussion dieses Themas
findet sowohl innerhalb der FITUG, als auch in der oeffentlichen
Newsgruppe de.soc.zensur statt. Sie sind herzlichst eingeladen,
an den dort laufenden Diskussionen teilzunehmen. Nicht nur ich
verspreche mir davon eine weitaus bessere Zusammenarbeit zum Wohle
eines Netzes mit der moeglichen Freiheit und der gebotenen Regelung,
um den Start in die neue Zukunft zu ermoeglichen.


Ich hoffe Ihnen in der Angelegenheit dienlich gewesen zu sein und
verbleibe in Erwartung einer Antwort

mit freundlichen Gruessen,


                <Unterschrift>

Mitunterzeichner:       - Gerd Doering
                        - Lutz Donnerhacke
                        - Patrick Goltzsch
                        - Lukas Wunner
                        - Wolf-Burkhard Goehmann
                        - Rolf Weber
                        - Kristian Koehntopp
                        - Ralf Seefeldt

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http://www.rhein-neckar.de/~tarigon/xs4all.html
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## Noch so'n WWW-Kram: http.//www-rhein-neckar/~tarigon/ | Generation @
## Blue Elephant  ;ooO)  ##  SMT-HQ  49 32 12 N / 8 23 2 E  ##  Na und?
## "Die verkuerzten Header bei ZC sind insofern nicht so schlecht, als dass
## es sonst vermutlich Header wie  AbsenderIn:  etc. gaebe. :-) "
##                                       arno@yaps.dinoco.de 28.05.95 12:45