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Eilt: Anfrage d. Jugendausschusses



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## Nachricht vom 21.09.96 weitergeleitet                                        
## Ursprung : WAU@OLN-273.OLN.comlink.apc.org                                   
## Ersteller: andy@kadewe.artcom.de                                             

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4. Fragen zu den rechtlichen, technischen und sozialen Problemen in bezug       
   auf den Kinder- und Jugendschutz im Zeitalter der neuen Medien               
                                                                                
   - Welche nationalen, europaeischen und internationalen gesetzlichen          
     Grundlagen und welche rechtlichen Entwicklungen - einschliesslich          
     der Rechtssprechung - gibt es fuer die verschiedenen Bereiche der          
     neuen Medien, auf welche Angebotsformen koennen sie angewendet             
     werden? Muessen neue Gesetze geschaffen werden bzw. bestehende                  
     Gesetze veraendert werden, um eventuell bestehende Luecken zu              
     schliessen?                                                                
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Soweit es das Internet betrifft und die Moeglichkeit internationaler
Abkommen, ist an das First Amendment des amerikanischen Grundrechtskataloges
zu erinnern, das die USA bewog, die Rassendiskriminierungkonvention nur
unter einem Vorbehalt zu zeichnen. Der amerikanische Congress hat wegen des
Vorranges der Meinungsfreiheit die Zustimmung zum Beitritt abgelehnt.

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   - Kann mit den bestehenden staatlichen Kontrollorganen der Kinder- und       
     Jugendschutz auch im Multimediazeitalter gewaehrleistet werden, oder       
     muessen bestehende staatliche Einrichtungen neue Kompetenzen erhalten      
     bzw. neue Einrichtungen geschaffen werden?                                 
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Die bestehenden Regelungen sind voll ausreichend. Daten auf deutschen Servern
sind wie CD-Roms Schriften im Sinne von StGB und GjS (Gesetz ueber die 
Verbreitung von jugendgefaehrenden Schriften). Wer entsprechende Daten in 
das Internet einspielt, also Texte und oder Bilder auf einem Webserver ablegt 
oder im Usenet veroeffentlicht, stellt entsprechende Schriften her und macht 
sie zugaenglich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Allerdings waere
es, unabhaengig von der Frage der Abgrenzung von Tun und Unterlassen, eine 
Ueberspannung der allgemeinen Regeln ueber die Zurechnung, daneben auch die-
jenigen zur Verantwortung zu ziehen, die, aehnlich wie die Traeger der
Strassenbaulast, lediglich die technische Infrastruktur zur Verfuegung stellen.


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- ZDF, Herr Carl-Eugen Eberle                                                   
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und

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- AOL, Herr Bernd Schiphorst                                                    
- Compuserve, Felix Somm                                                        
- Deutsche Telekom Generaldirektion, Herr Volker Steinert                       
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wuerde ich ja gerne einmal zusammen erleben.....



Heiko