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anmerkelung...



Hab *ich* in jener Nacht, es war schon spaet, "jugendgefaehrtete Schriften"
gesagt??:))

Jugendgefaehrdend !!

Wichtig war mir vor allem, wegen des beliebten Rufes nach internationalen
Bemuehungen um Internetregulierung, die kurze aber praezise Schilderung
des Ist-Zustandes und warum es da nicht weitergeht. 

Das bitte ich doch verschaerft den interessierten klarzumachen.

Gegen die USA laesst sich keine internationale Regelung machen.

Es ist sehr schoen, nach internationalen Regelungen zu suchen, aber dieser
Ruf ist ja keineswegs neu und man kann durchaus genau sagen, wo es haengt.
Seit den 60er Jahren schon, wenn ich mich nicht irre...

Anyway, es lohnt sich, das GjS zu lesen!!

Z.B. brauchte Zuendel, wenn denn seine pages ueberhaupt fuer eine Indizierung
geeignet sind, ist auch die index.html jugendgefaehrdend btw??, da es sich
nach der Aktion vor einigen Monaten, wo sogar der DFN-Verein die pages fuer
ein paar Tage gesperrt hatte, irgendwo in einem Duesseldorfer Router....,
bei seinen Pages um Volksverhetzung o ae handeln sollte, ueberhaupt nicht
in eine Liste aufgenommen zu werden, um "jugendgefaehrdend" zu sein. 

"Schwer jugendgefaehrdende", dazu gehoeren ausser "volksverhetzenden" auch
"offensichtlich schwer jugendgefaehrdende" Schriften, sind ipso jure
"jugendgefaehrdend", mit der Folge, dass *fahrlaessiges* Zugaenglichmachen
genuegt, ohne dass die "Schrift" in die Liste aufgenommen sein muesste.

ABER: Das Gesetz passt an sich nur fuer Papiererzeugnisse. Erstens braucht
Zuendel nur ein bit zu aendern, dann ists schon eine andere Schrift, ausserdem
brauchts nur einen anderen Filenamen, dann ists eine inhaltsgleiche andere
Schrift, die vereinfacht auf die Liste gesetzt werden kann. Ein periodisches
Druckwerk kann in die Liste aufgenommen werden, wenn innerhalb von 12 Monaten
mindestens zwei Ausgaben in die Liste aufgenommen worden sind...

/~zuendel/, ist das bestimmt genug??

Und: haben sie Zuendel denn vor der Indizierung ueberhaupt angehoert??

Ne email haetten sie ihm ja mindestens schreiben muessen....

ALSO: das GjS ist bei so fluechtigen Medien wie Webpages ganz ungeeignet.
Wenn man eine URL wie bla.bal.com/~bla/ fuer ausreichend haelt, dann ist
doch der Mirror schon nicht mehr erfasst, da die pages dort einen anderen
Namen tragen.

Da Provider nicht "zugaenglich" machen, dazu ist ihre Beziehung zu den
Millionen von Webpages zu lose, sie haben sozusagen keine besondere Naehe
zu einer einzelnen, bringt eine Indizierung es auch nur im Inland.

Im Inland solche Heinis aller Couleur einzubuchten, rote, gelbe, braune etc
Jugendgefaehrder finde ich aber ok. So Leute sollen *hier* nicht frei
rumlaufen, keep germany tidy...

Und insofern macht das GjS vielleicht auch Sinn

Heiko


Fuer News gilt entsprechendes....