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Re: Mordaufrufe im Usenet?



In article <542rnf$gs5@news.b-1.de.contrib.net> on
16 Oct 1996 14:33:19 GMT you write:

>> Die ICTF wird von uns solange unterstuetzt, wie der Maszstab
>> heisst: Auf Betreiben des Staates, also auf richterlichen Beschluss
>> bzw. polizeilichen Zwang oder bei Empfehlung unseres Anwalts.
>>
>auf "polizeilichen Zwang" seit ihr bereits aktiv geworden und habt
>eine sperrung verkuendet.
>das tatet ihr wohlwissend, dass dadurch 'radikal' nicht gesperrt,
>sondern verbreitet wird.

Was war denn das fuer ein Fall/"Zwang"??  Heiko