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FYI: http://www.anwalt.de/ictf/p970121d.htm
- To: Fitug-Debatten <debate@fitug.de>
- Subject: FYI: http://www.anwalt.de/ictf/p970121d.htm
- From: Thomas Roessler <roessler@sobolev.rhein.de>
- Date: Wed, 22 Jan 1997 13:20:05 +0100 (MET)
- cc: Thomas Roessler <roessler@sobolev.rhein.de>
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[INLINE]
Mitteilung der Internet Content Task Force (ICTF)
RA Michael Schneider, eco e.V.
In dem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die
Herausgeber der Zeitschrift "radikal Nr. 154" (ICTF-Pressemitteilungen
[1]vom 16.09., [2]vom 19.09. und vom [3]08.10.) weisen wir auf
folgendes hin:
* Leitende Mitarbeiter derjenigen Provider, die der
Sperrungsaufforderung im Spätsommer des vergangenen Jahres nicht
folgten, wurden inzwischen als Beschuldigte zu Vernehmungen durch
das Bundeskriminalamt geladen.
* Gegen die stellvertretende Vorsitzende der PDS, Angela Marquardt,
wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berlin I Anklage erhoben. Ihr
wird vorgeworfen, sich strafbar gemacht zu haben, indem sie auf
einer von ihr publizierten WWW-Seite einen Hyperlink auf die
"radikal Nr. 154" gesetzt hat. Den Inhalt der Anklageschrift hat
Frau Marquardt [4]im WWW veröffentlicht.
* Einige der in der ICTF organisiserten haben im November des
vergangenen Jahres bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe beantragt,
die "Abmahnung" der Bundesanwaltschaft für unzulässig zu erklären.
Über den Antrag hat das Gericht bislang nicht entschieden (der
Antrag wurde im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG mit dem Ziel
gestellt, so wörtlich, "die Abmahnung des Generalbundesanwaltes
vom 30.08.1996 in der Fassung, die sie durch die weitere
Korrespondenz erhalten hat, aufzuheben; hilfsweise festzustellen,
daß die "Abmahnung" des Generalbundesanwaltes rechtswidrig war;
weiterhin hilfsweise festzustellen, daß keine Pflicht der
Antragsteller besteht, einer Sperrungsanordnung der
Bundesanwaltschaft Folge zu leisten, sofern diese sich auf
Inhaltsanbieter im Internet bezieht, die nicht ihre Kunden sind
...").
_________________________________________________________________
Im Zusammenhang mit der Anklage gegen Frau Marquardt hat der
Unterzeichner der Staatsanwaltschaft Berlin I folgende Selbstanzeige
übermittelt:
Sehr geehrter Herr Kollege von Hagen,
in dem Ermittlungsverfahren gegen
Frau Angela Marquardt
wohnhaft in Berlin,
wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach ...
teile ich Ihnen folgendes mit:
I.
Als Vorstandsmitglied des eco Electronic Commerce Forum e.V. betreue
ich das Projekt "ICTF - Internet Content Task Force". Zu den Zielen
des Projektes gehört es, das Internet vor Mißbrauch zu schützen,
zugleich aber willkürlichen Zensurmaßnahmen vorzubeugen. In dem von
Ihnen in der Anklageschrift gegen Frau Marquardt unter II. (Beiakten)
erwähnten Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft beim BGH habe
ich die Interessen zahlreicher Internet-Service-Provider vertreten,
die von der Bundesanwaltschaft aufgefordert wurden, den Zugang zu der
elektronischen Fassung der Zeitschrift "radikal Nr. 154" sowie zu der
Homepage von Frau Marquardt zu sperren.
II.
Am 03.09.96 habe ich den von mir vertretenen Providern folgendes
empfohlen:
1. Die von der Bundesanwaltschaft angegriffenen Ausgaben der
Zeitschrift "RADIKAL" sind nach einer gestern von uns
durchgeführten Plausibilitätskontrolle in Teilen offensichtlich
rechtswidrig. Aus diesem Grunde und aufgrund der nicht eindeutig
bestimmbaren Rechtslage können sich deutsche
Internet-Service-Provider einer Mitwirkung in dem laufenden
Ermittlungsverfahren nicht völlig entziehen.
2. Eine Sperrung der URL
http://ourworld.compuserve.com/homepages/angela1/radilink.htm ist
aus unserer Sicht aber weder notwendig noch vertretbar. Wir hatten
den Eindruck, daß unsere diesbezügliche Argumentation von der
Bundesanwaltschaft verstanden wurde.
3. Die URLs http://www.serve.com/spg/154/ und
http://www.xs4all.nl/~tank/radikal//154/ bzw. die zugehörigen
Hosts sollten mit sofortiger Wirkung, aber zeitlich begrenzt für
die Dauer von 28 Tagen, gesperrt werden.
4. Eine Löschung der entsprechenden Einträge auf Proxy-Servern ist
erforderlich. Wir empfehlen, die Seiten dort - falls das im
Einzelfall möglich ist - durch den Inhalt von
[5]http://www.anwalt.de/ictf/p960901d.htm zu ersetzen.
III.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens habe ich mehrere Pressemitteilungen
publiziert, darunter eine vom [6]16.09.96 - Anlage 1 -, die ich
nachfolgend auszugsweise wiedergebe:
Die URL, deren Sperrung wir ursprünglich abgelehnt hatten, ist nach
wie vor nicht blockiert:
http://ourworld.compuserve.com/homepages/angela1/radilink.htm
Allerdings ist der Inhalt am Mittwoch durch den Betreiber des Hosts
gelöscht worden. Wir haben uns erlaubt, die maßgeblichen Seiten
vorläufig zu spiegeln.
Eine Seite zu "spiegeln" bedeutet, sie zu kopieren und auf einem
anderen Host - in diesem Fall dem von mir betriebenen Rechner
"[7]www.anwalt.de" - zum Abruf bereitzuhalten. Ein Ausdruck der Seite,
wie sie in der Zeit vom 13. bis zum 18.09.96 von mir vorgehalten
wurde, füge ich diesem Schreiben als Anlage 2 bei. Sie werden
erkennen, daß die Seite - von wenigen einleitenden Sätzen abgesehen -
mit der ermittlungsgegenständlichen Homepage übereinstimmt. Weitere
Unterschiede der gespiegelten zur Original-Fassung waren zwar
vorhanden, aber nur im sogenannten Quellcode erkennbar.
Die Spiegelung erfolgte in Kenntnis des laufenden
Ermittlungsverfahrens gegen die Herausgeber der "radikal Nr. 154" und
im Wissen um deren Inhalt. Dritte waren an der Spiegelung nicht
beteiligt.
Am 18.09. war die Spiegelung beendet; allerdings habe ich zu diesem
Zeitpunkt einen Hyperlink auf eine Seite der Frau Marquardt gesetzt,
die sich nach meinen Erkenntnissen von derjenigen nicht unterscheidet,
auf die Sie Ihren Strafvorwurf stützen. In diesem Zusammenhang
verweise ich auf
[8]http://www.anwalt.de/ICTF/mirror/radilink.htm
Der Inhalt der Anklageschrift erscheint mir nach wie vor haltlos. Er
verkennt die Funktionsweise des Internet und die Intention, die aus
meiner Sicht eindeutig in der maßgeblichen Seite erkennbar wird.
IV.
Wenn ich Ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage aus der
Anklageschrift gegen Frau Marquardt jedoch als zutreffend unterstelle,
trifft mich derselbe Strafvorwurf. Ich fordere Sie daher unter Hinweis
auf das Legalitätsprinzip auf, nunmehr auch gegen mich zu ermitteln.
Mit kollegialer Hochachtung
gez. Michael Schneider
(Rechtsanwalt)
_________________________________________________________________
[9][LINK] Zurück zur [10]ICTF-Leitseite.
_________________________________________________________________
Kommentare und Anregungen senden Sie bitte an: [11]webmaster@anwalt.de.
Copyright © 1997 Rechtsanwalt Michael Schneider
Letzte Änderung am 21. Januar 1997
References
1. http://www.anwalt.de/ictf/p960916d.htm
2. http://www.anwalt.de/ictf/p960919d.htm
3. http://www.anwalt.de/ictf/p961008d.htm
4. http://yi.com/home/MarquardtAngela/radihtm1.htm
5. http://www.anwalt.de/ictf/p960901d.htm
6. http://www.anwalt.de/ictf/p960916d.htm
7. http://www.anwalt.de/
8. http://www.anwalt.de/ICTF/mirror/radilink.htm
9. http://www.anwalt.de/ictf/index.htm
10. http://www.anwalt.de/ictf/index.htm
11. mailto:webmaster@anwalt.de