[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: EMM, Datenschutzbeauftragter



Alexandra Weikert <daisy@muninn.cube.net> schrieb:
>Wie macht man von diesem Auskunftsrecht gebrauch? D.h. was muss ich >denen
>mailen?
Ich hab Ihnen einfach geschrieben, dass ich wissen will, welche
personenbezogenen Daten Sie ueber mich gespeichert bzw uebermittelt haben.
Darauf hin haben die geschrieben, dass sie meine Daten geloescht haetten, ohne
sie weiterzugeben.

>> Kumulativ zu einer FITUG-Aktion koennte man auch den (Bundes-)
>> Datenschutzbeauftragten informieren. 
>Das kann doch nie verkehrt sein, oder?
An sich ist ja gemaess S38 Abs.6 BDSG der Landesdatenschutzbeauftragte
zustaendig, allerdings macht eine solche Landeszustaendigkeit bei Faellen mit
deutschlandweiten Auswirkungen nicht viel Sinn. Demgemaess wird erwartet, dass
die Landesdatenschutzbeauftragten einen Teil ihrer Zustaendigkeiten vom
Bundesdatenschutzbeauftragten wahrnehmen lassen oder sich zumindest auf ein
einheitliches Vorgehen einigen. Auch jetzt kuemmert er sich schon oefters um den
privaten Bereich. Zu diesem Thema ist auch ein Artikel in der Januarausgabe der
Zeitschrift "Datenschutz und Datensicherung" erschienen, ich weiss den Verfasser
leider nicht mehr, jedenfalls ganz vorne im Heft.
Was fuer ein Mensch das (BDS-Beauftragter) ist, weiss ich nicht. Lutz scheint da
einige Erfahrungen zu haben...
______________________________________________________
Johannes Ulbricht 100556.1545@compuserve.com
"Be there in a New York minute," said the Finn "no shit."