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Re: Presseinformation
- To: Rigo Wenning <wenning2@rz.uni-sb.de>, debate@fitug.de
- Subject: Re: Presseinformation
- From: Boris Groendahl <boris@berlin.snafu.de>
- Date: Tue, 18 Feb 1997 17:30:36 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <1.5.4.16.19970218093138.2507f980@rz.uni-sb.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
>Behaupten kann jeder: Fundstellen ??????!!!!
Ich weiß auch nicht, warum Heiko immer so eigen damit ist, die Fundstelle
einfach rauszurücken. Auf Netzforum habe ich das deshalb bei Gelegenheit
schon mal gepostet:
>Nachdem Heiko leider die Quelle für das BGH-Urteil zu unerwünschten
>Werbemails in Btx nicht rausgerückt hat, habe ich mich selbst auf die Suche
>gemacht. FYI hier die Fundstellen:
>
>- BGH-Urteil v. 3.2.88 zu Btx-Junkmail: NJW 1988, S. 1670ff.
>Interessanterweise schränkt das BGH die Unzulässigkeit von solchen
>Werbemails ein: Wenn 1. Werbemails deutlich erkennbar und einheitlich
>gekennzeichnet wären (etwa durch ein "W") und 2. es möglich wäre, sie zu
>löschen, ohne sie vorher lesen zu müssen (was in Btx damals wohl nicht
>ging), dann wären alle Einwände hinfällig.
>
>- BGH-Urteil v. 25.10.95 zu Telefax-Werbung: NJW 1996, S. 660ff. nimmt
>tatsächlich schon auf die Btx-Entscheidung bezug.
>
>Grundlegend für beides sind außerdem die Entscheidungen über Telefon- (BGH
>v. 19.6.70, NJW 1970, S. 1738ff.) und Telex- Werbung (BGH v. 6.10.72, NJW
>1973, S. 42ff.).
>
>Gruß, Boris.
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