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T-Online zu Mailspam



Folgendes, in einem etwas anderen Zusammenhang entstandenes, gebe ich
mal hier zur Kenntnis:

T-Online Hotline writes:
> Sehr geehrter Herr Recke,
> 
> unserer Kenntnis nach liegt im eMail-Bereich eine offene Rechtslage 
> vor.
> Das Fax-Urteil, in dem Werbung per Fax geregelt ist, findet hier 
> keine Anwendung. Deutsches Recht oder deutsche Rechtssprechung gelten 
> nicht weltweit und ueberall.
> 
> Eine elektronische "Robinson-Liste", wie sie der DDV fuer Menschen 
> angelegt hat, die keine Werbesendungen per Post mehr bekommen wollen, 
> gibt es fuer die Online-Werbung noch nicht.
> 
> Der Leiter Recht des Deutschen Direktmarketing-Verbandes (DDV) 
> Hansjürgen Schäfer raet Werbe-eMail-Empfaengern, beim Absender 
> Widerspruch einzulegen. Wer dennoch weiter eMail-Werbung empfaengt, 
> koenne eine Abmahnung ueber den DDV  (Hasengartenstr. 14,65189 
> WIESBADEN, eMail: hoefner@ddv.de) veranlassen. "Es waere hilfreich , 
> so etwas mal bis zum Prozeß durchzuziehen", meint der Jurist. 
> Adressen erhalten die Werbeversender aus eMail-Verzeichnissen und 
> Chat-Foren.
> 
> Die T-Online Hotline empfiehlt daher Ihren Kunden, sich direkt an den 
> Absender der Werbung zu wenden - und deutlich zu machen, dass diese 
> unerwuenscht ist.
> 
> Erfahrungsgemaess hoert die e-Mail Flut dann auf. Serioese Werber 
> weisen sogar auf die Moeglichkeit hin, bei Nichtintresse an Sie zu 
> schreiben, oder Sie kennzeichnen Ihre Mail in Cc als Werbesendung.
> 
> Natuerlich sind wir bemueht, auf eindeutige Rechtsaussagen 
> hinzuwirken. Ob und wann dies gelingt, koennen wir Ihnen leider 
> momentan noch nicht sagen.
> 
> Mit freundlichen Gruessen
> Ihre T-Online Beratung
> 
> Tel.: 0130/0190 von 08:00 - 22:00 Uhr
> Fax.: 0731/1784565
> eMail: hotline@t-online.de