[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Juristische Fussangel eines Web-Angebotes



Das folgende sende ich mit ausdrücklicher Genehmigung des Autors.
Es handelt sich um einen Fall, bei dem eine Partei einer anderen vorwirft,
bestimmte Dinge auf Webseiten publiziert zu haben. Als Beleg werden
Fundstellen von Altavista von der klagenden Partei vorgelegt...

(LaTeX ist lesbar, also so...)

\documentclass[german]{g-brief}
\usepackage{babel}
\usepackage{isolatin1}

\Name                {Winfried Müller}
\Strasse             {Schäfferstr. 2}
\Zusatz              {}
\RetourAdresse       {}
\Ort                 {D-07743 Jena}

\Telefon             {+49--(0)3641--448503}
\Telefax             {+49--(0)3641--826414}
\EMail               {winfried.mueller@jena.thur.de}

\Bank                {Stadt- und Kreissparkasse Jena}
\BLZ                 {830.544.72}
\Konto               {47026084}

\Unterschrift        {Winfried Müller}

%\Postvermerk         {E I N S C H R E I B E N}
\Adresse             {Rechtsanwälte Kamin + Wilke\\
                      Herrn Lutz Ribatis
                      Schaartor 1\\
                      \\
                      D-20459 Hamburg
                      }

\Betreff             {Ihr Schreiben vom 22.04.97}

\Datum               {\today}
\IhrZeichen          {00245-97 ri/jw}
\IhrSchreiben        {00245G97.007}
\MeinZeichen         {wimue}

\Anrede              {Sehr geehrter Herr Ribatis,}
\Gruss               {Mit freundlichen Grüßen}{1cm}

\Anlagen             {}
\Verteiler           {}

\begin{document}
\begin{g-brief}

für Ihr Schreiben vom 22.04.97 danke ich Ihnen, möchte Sie aber darauf
hinweisen, daß Sie von unrichtigen Voraussetzungen ausgehen. Wie ich schon
mehrmals betont habe, befindet sich die von Ihnen monierte Datei nicht auf
dem Server von RELIGIO. Wie auch schon im letzten Schreiben vom 17.04.97
betont, befand sich die fragliche Datei nach dem 20.12.96, also lange bevor
Sie mir schrieben, nicht auf dem Server.

Bedingt durch die nichthierarchische Struktur des Internet, sein System von
Cache-Servern und beliebigen Beeinflussungs- und Veränderungsmöglichkeiten
der in diesem Medium transportierten und gespeicherten Daten durch Dritte,
ist es bei Veröffentlichungen im World Wide Web nicht möglich, die wirkliche
Urheberschaft einer Datei zu beweisen. Hieraus resultiert das Problem, daß
bei im Internet veröffentlichten Publikationen ein Copyright, bedingt durch
die üblichen technischen Verfahren, die auch von mir eingesetzt werden,
nicht durchsetzbar ist. Mit diesen Mitteln kann die Urheberschaft eines
elektronischen Dokumentes aus den o.e. technischen Gründen nicht bewiesen
werden. Daraus folgt, daß das Internet bei diesen allgemein benutzten
Verfahren sui generis als unsicheres Datentransportmedium gilt und in opinio
communis auch als solches anerkannt ist. Das ist sehr gut durch die
Tatsache, daß weder Geldinstitute noch Autoren mit schutzwürdigen
Veröffentlichungen im Internet mit der üblichen und dort allgemein
verbreiteten Technik publizieren, zu illustrieren. Ich würde Sie herzlich
bitten, bevor Sie mir böse Absichten unterstellen, sich mit den technischen
Möglichkeiten und Grenzen des Internet etwas eingehender zu befassen. Es
kann an dieser Stelle nicht meine Aufgabe sein, Ihnen und Ihrer
Mandantschaft Nachhilfeunterricht in Netzwerktopologie und Internettechnik
zu geben. Auf Grund dieser Situation müßten Sie den Beweis antreten, daß Sie
oder Ihre Mandantschaft die monierte fragliche Datei technisch sicher und
zweifelsfrei von meinem Server und nicht von einem der vielen
Zwischenspeicher (Cache-Server) aus Deutschland und der Welt geholt haben.
Die Tatsache, daß eine Datei eine RELIGIO-URL hat, läßt noch nicht den
Schluß zu, daß diese Datei auch wirklich von meinem Server gekommen ist, da
die Zwischenspeichersysteme, welche durch Dritte beliebig manipulierbar
sind, alle Dateien, die sie vorhalten, unter dem Originalnamen abspeichern,
obwohl es eben nicht die Originaldateien sind.

Gegen Ihre Unterstellung, ich würde beabsichtigen, Ihre Mandantschaft in den
Zusammenhang mit ZEGG zu bringen und Ihren Versuch, mich als
"`Wiederholungstäter"' darzustellen, der Ihrer Mandantschaft schaden will,
verwahre ich mich entschieden. Da sich die von Ihnen monierte Datei nicht
auf dem RELIGIO-Server befindet und Sie auch nicht nachweisen können, ob und
wann sich diese fragliche Datei auf dem Server befunden haben könnte, sehe
ich weder Gefahr im Verzug noch die Notwendigkeit einer
Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Im Internet ist es üblich, Meinungsäußerungen und Informationen in den
Kontext von pro und contra zu setzen, also zur Diskussion zu stellen. Es
bleibt Ihnen und Ihrer Mandantschaft unbenommen, dieses Medium zu Ihrer
eigenen Darstellung zu nutzen und einzusetzen. RELIGIO ist geschaffen
worden, diese Diskussion bei aller möglichen Widersprüchlichkeit im
Gegenstand sachlich und unter Kenntnisnahme unterschiedlicher Positionen zu
fördern. Aus diesem Grunde werden auch Positionen und Gegenpositionen zu
Sachfragen ohne Kommentar gegeneinander gesetzt. Wenn Sie oder Ihre
Mandantschaft es wünschen, können Sie eine eigene Erklärung in diesem
Zusammenhang elektronisch veröffentlichen. RELIGIO ist immer um sachliche
Berichte bemüht und wird diese Darstellung entweder an entsprechender Stelle
einlinken oder die Originaldatei, so Sie es wünschen, auch auf den Server
legen. Sie haben somit die Möglichkeit, etwaige Falschmeldungen, von wem
auch immer sie verursacht sind, durch eine Gegendarstellung korrigierend zu
publizieren. Damit dürfte wohl dem Anliegen Ihres Mandanten genügend
Rechnung getragen sein. Mir zu unterstellen, daß ich, weil ich im Internet
publiziere, eine potentielle Gefahr für Sie darstelle, halte ich für absurd.

\end{g-brief}
\end{document}

\endinput

PGP signature