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Re: Marquardt freigesprochen



wie befuerchtet, es war keine grundsaetzliche
aussage ueber links.
ging eben durch die news:

30.6.97  Berliner Zeitung:  14:00 Uhr Nachrichtenticker

Marquardt im Internet-Prozeß freigesprochen 
- Tagesmeldung (neu: Urteil) 

Utl: Streit um elektronische Querverweise zu strafbaren Texten 

Berlin (AP) Im bundesweit ersten Prozeß um elektronische Querverweise zu
strafbaren Texten im Internet ist die PDS-Politikerin Angela Marquardt
am Montag in Berlin freigesprochen worden. Amtsrichterin Meline Schröer
sagte in der Urteilsbegründung, Marquardt sei nicht nachzuweisen
gewesen, daß sie die strafbaren Inhalte der linken Zeitschrift "Radikal"
kannte, als sie über einen Link auf ihrer Homepage eine elektronische
Verbindung ermöglichte. Die grundsätzliche Frage, ob die Einrichtung von
solchen Querverweisen im Internet strafbar sein kann, beantwortet das
Urteil nicht. 

Links sind nach Angaben des Zeugen Andrew Müller-Maguhn vom Chaos
Computer Club in einer speziellen Programmiersprache gefertigte Hinweise
auf Adressen im Computernetz World Wide Web. Wird das entsprechende Feld
auf dem Bildschirm mit der Maus angeklickt, wählt sich der Computer
automatisch zu der Adresse und deren Angebote durch. Angela Marquardt,
zeitweise stellvertretende PDS-Bundesvorsitzende, hatte nach Angaben
ihres Anwalts im Dezember 1995 eine solche Verbindung zum
Internet-Angebot von "Radikal" eingerichtet. 

Gestritten wurde in dem Berliner Musterverfahren um eine Ausgabe der
Untergrundzeitschrift, die etwa ein halbes Jahr später erschien und über
einen niederländischen Anbieter im Internet abrufbar war. Darin wird
unter anderem eine Anleitung zu Sabotageakten gegen Bahnlinien
beschrieben und gebilligt. Die Staatsanwaltschaft wertete den
"Radikal"-Artikel als Billigung sowie Anleitung zu Straftaten und
Marquardts Querverweis als Beihilfe dazu. Sie forderte 3.000 Mark
Geldstrafe.