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Anbieterkennzeichnung



Gilt der Mediendienste-Staatsvertrag nun nur für Angebote, bei
denen "die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die
Allgemeinheit im Vordergrund steht", oder für alle an die
Allgemeinheit gerichteten?

Nach IuKDG müssen nur geschäftsmäßige Angebote mit Name und Anschrift
des Anbieters gekennzeichnet werden. Der Mediendienste-Staatsvertrag
verlangt die Kennzeichnung auch für private Angebote; wer
Mediendienste ohne die erforderliche Kennzeichnung anbietet, muß bis
zu 500.000,00 DM Geldbuße zahlen.

Aus guten Gründen lassen viele Telefonanschlußinhaber ihre Adresse
nicht im Telefonbuch erscheinen. Da wäre es ziemlich absurd, wenn sie
stattdessen mit einer AltaVista-Suche zu finden wäre.

Reicht es in dem Fall, keine redaktionelle Gestaltung zu betreiben?
(Hält der Autor einer privaten WWW-Seite überhaupt "Mediendienste zur
Nutzung bereit"; oder ist Anbieter dann der Betreiber des Servers, der
"fremde Mediendienste zur Nutuzung bereithält"?)

Oder empfiehlt es sich, private WWW-Seiten lieber auf einem Server im
befreundeten Ausland abzulegen, wo deutsche Bundesländer nichts zu
sagen haben?