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Re: des einen freund - des anderen leid




re

[http://www1.medienrat.de/bda/int/medienrat/doku/webblock1.html]
> Dieses Dokument hat eine nicht haltbare Voraussetzung. Deshalb ist es
> als ganzes irrelevant.

kennt hier jeder ausser mir diese "nicht haltbare Voraussetzung" oder pflegst
du wieder deinen ruf ? :)

ich denke mal diese voraussetzung hat nichts mit der positiven
vertragsverletzung zu tun, von der wir reden. selbst wenn nur allgemein ein
internetzugang ohne spezielle verfuegbarkeitsklauseln vorliegt, gilt laut
diesem dokument:

> Eine (Minimal-) Leistungspflicht des Providers läßt sich generell zumindest 
> dahingehend bestimmen, daß er grundsätzlich alles zu unterlassen hat, was
> die Qualität des Netzzugangs einschränken könnte. Diese Pflicht ist durch
> eine Sperrung verletzt.

> Solange keine Mailverluste auftreten, ist alles m=F6glich. Siehe
> news://news.thur.de/thur.net.admin

ausser dem bekannten artikel zu verlusten bei der teergrube finde ich da nix.
bist du sicher, dass du im recht bist, wenn du "connection closed" als
fehlerhafte implementation abtutst ?

> Garantierte Maillaufzeiten sind nirgends verankert.

spielt keine rolle. siehe oben.

cu,
brunni