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[fwd] Zersplitterung des Datenschutzes



-----Forwarded message from German News <germnews@mathematik.uni-ulm.de>-----

- Kein Zugriff von Datenschutzbeauftragen auf Betriebsrats-Computer

Kassel. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter darf nicht die Computer
des Betriebsrats ueberwachen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in
einem Grundsatzurteil. Zur Begruendung hiess es, eine solche Kontrolle sei
mit der vom Betriebsverfassungsgesetz geforderten Unabhaengigkeit der
Betriebsraete nicht vereinbar. Ausserdem sei der Datenschutzbeauftragte
eines Unternehmens auf der Seite des Arbeitgebers einzuordnen.

-----End of forwarded message-----

Damit ist der Trend zu einer Zersplitterung des Datenschutzes
unübersehbar.  Notwendig wäre nun im obigen Szenario ein eigener
Datenschützer in den Betriebsräten.  Man könnte dann von einer
Modularisierung sprechen.  Europol wird sich dem nicht verschließen
können, wenn es nicht zu einem eigenen Staat in Europa verkommen soll.


ralf
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