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Re: SigG



* UZS106@ibm.rhrz.uni-bonn.de wrote:
>On 26 Mar 1998 14:52:56 GMT Lutz said:
>>Es ist in Kraft und nutzlos.
>
>Wieso ?? Sag ich ja auch, aber was woran hast Du gedacht, Lutz ?
>Immerhin koennen sich jetzt irgendwelche Firmen einen Stempel holen....

Juristisch gesehen ist es wertlos, da die Entscheidung, ob etwas
gerichtsfest ist oder nicht dem Richter und nicht dem Gesetzgeber obliegt.
So gesehen werden die Gutachterprozesse nicht aufhören können. Es ist jedoch
im Englischen Rechtsraum notwendig, weil dort dem Richter gesetzlich
vorgeschrieben wird, was überhaupt ein Beweis sein darf. Siehe Krimis und
Einsprüche in den Schinken...

Anders gesagt: Elektronische Unterschriften waren und sind gerichtsverwertbar.
Das SiG wird dazu nicht benötigt.

Juristisch gesehen ist es wertlos, weil es eine Form bereitstellt, die
niemand nutzt. Änderungen im BGB stehen aus. Die meisten interessanten
Verträge ind sowieso formfrei, also ist jede Art der Signatur nützlich.
Anders ist das in Italien, die ab einem relativ niedrigem Betrag
Schriftformen benötigen. Dort ist das dortige SiG auch ansprechende für
diese Fälle als neue Form zugelassen.

Politisch gesehen ist das SiG ein Erfolg. Man war 14 Tage vor Italien die
ersten in Europa. Hurra! (und abgekühlte diplomatische Beziehungen zu
Italien)

Technisch gesehen ist es unausgegoren und IMHO fehlerhaft.

Gesetzgeberisch gesehen ist es unausgegoren und verwirrend. Für eine Übung
im Gesetzemachen ist es ganz gut, für ein Gesetz ist es einfach schlecht, da
in sich widersprüchlich und unklar in den Abgrenzungen. Man muß allerdings
dem BMFT zugute halten, daß es das erste Gesetz ist, daß sie machen...

Noch Fragen, Kienzle?