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Re: CI$-Chef fuer zwei Jahre in Haft



Hallo Holger,

Du meintest am 28.05.98 um 13:44 zum Thema "Re: CI$-Chef fuer zwei Jahre  
in Haft":

> D.h. es bleibt damit zunaechst mal eine Sache des Landes Bayern,
> ohne Relevanz fuer andere Bunderslaender?

In Deutschland herrscht kein Präjudiziensystem und keine Bindung der  
niedrigeren Gerichte an die höheren (von ein paar Vorlagepflichten  
höherer Gerichte und Zurückverweisungen abgesehen).

Es geht also theoretisch nur um die argumentative Kraft der Gründe, die  
ein Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat; dabei ist es dann  
natürlich auch egal, ob das ein bayrisches, ein hessisches, ein Bundes-  
oder ein ausländisches Gericht ist (dt. Strafrecht ist verbreitet :-).

Dazu kommt häufig noch die Einstellung: "Wenn wir jetzt so entscheiden,  
hebt die nächste Instanz das auf, weil die immer schon eine andere  
Auffassung vertreten hat; also machen wir das gleich so wie die." Das  
war's dann aber auch mit der Relevanz für andere Gerichte.

> Kann Somm eigentlich (vom Weiterverfolgen des Dienstweges, um vielleicht
> bei
> hoeheren Chargen die Vorstrafe wieder loszuwerden, abgesehen) direkt das
> BVerfG anrufen?

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht, denn nach § 90 II 1 BVerfGG muß zunächst  
der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig  
ist (davon gibt es allerdings Ausnahmen).

Somm hat die Wahl zwischen der Berufung zur Kleinen Strafkammer beim  
Landgericht (ein Berufsrichter, zwei Schöffen) und - mit Zustimmung der  
Staatsanwaltschaft - der Sprungrevision zum Bayerischen Obersten  
Landesgericht (drei Berufsrichter). Er kann allerdings auch erst den  
Ausgang der Berufung abwarten und dann Revision einlegen, was die Regel  
darstellt. Mit der Revision können nur Gesetzesverletzungen angegriffen  
werden, nicht dagegen die Tatsachenfeststellung.

Übrigens: Die Staatsanwaltschaft ist nach deutschem Recht eine zur  
Objektivität verpflichtete Justizbehörde, was sich unter anderem daran  
zeigt, daß auch sie nach § 296 II StPO Rechtsmittel _zugunsten_ des  
Angeklagten einlegen kann. Würde mich nicht wundern, wenn sie das hier  
mal tun würde, nachdem sie ja schon Freispruch beantragt hatte.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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