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Re: http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/somm_leeb.html
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/somm_leeb.html
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 03 Jun 1998 12:46:00 +0200
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- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Boris,
Du meintest am 03.06.98 um 11:42 zum Thema "Re: http://www.spiegel.de/
netzwelt/aktuell/somm_leeb.html":
> Richtig, aber damit geraten Caches in den Bereich des Absatzes 2, nicht
> News in den Absatz 3. Das ist allerdings ein Problem. Ich will hier auch
> nicht die Logik oder den Sinn des TDG verteidigen, bloss das ist die
> Situation.
Das ist die Auslegung der _Bundesregierung_, die unter "kurzzeitig" nur
Zeiträume von Stunden, nicht aber von Tagen versteht. Maßgeblich ist
aber nicht die Begründung der Bundesregierung, sondern der Gesetzestext.
In dem steht nichts von Stunden oder Tagen. Dort steht "kurzzeitig", und
die Aufgabe des Rechtsanwenders ist es, eine möglichst richtige
Auslegung dieses Begriffes zu finden. Dabei sind die Meinungen der an
der Gesetzgebung beteiligten Organe nur eines vieler Kriterien. Meine
Gegenargumente liegen auf dem Tisch und warten auf ihre Entkräftung.
Nochmal: Wo ist der Unterschied zwischen einer automatischen Speicherung
über einige Stunden und einer über einige Tage? Gerade die automatische
Zwischenspeicherung, bei der sich die Daten laufend verändern, hat es
doch an sich, daß eine Kontrolle - wie sie etwa von Webspaceprovidern
vorgenommen werden kann - zu nichts führt, weil die eigentlichen
Anbieter ganz wo anders sitzen. Ein Webspaceprovider (§ 5 II TDG) kann
seinem Kunden bestimmte Seiten untersagen, und die sind dann auf Dauer
weg. Löschen auf Proxies oder Newsservern dagegen löst nicht das
Problem. Ich denke, das ist der Gedanke, der hinter der Differenzierung
zwischen Abs. 2 und Abs. 3 steckt; ansonsten hätte man es auch für
Vermittlung bei Kenntnis, Möglichkeit und Zumutbarkeit belassen können!
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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