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Standardargument 2015



Holger zu:
>> Formal hat das Land Bayern das Copyright und vergibt keine Lizenzen.
>>
>> BTW: Was passiert eigentlich 2015? Dann l"auft das Copyright aus...
>
>Dann wird der Foliant von Projekt Gutenberg eingescannt? SCNR :-(

Hier bedauerte ich, das CL-Archiv nicht zu haben wie Dejanews.
Denn vor ein paar Jahren schrob ich da, dass es zwischen
jetzt und bald notwendig ist, den Kram einzuscannen.
Und zu verlinken.
Zu zerlegen.
Aus kritischer Sicht.
Bevor diese Frist abgelaufen ist.
Und wenn es taugt, kommt es ins Netz.
Die Tauglichkeit entscheidet, nicht das Jahr 2015.
Ich lasse mir meine Klarheit nicht von ueberholten
Regeln vorschreiben.

Ein Stueck weit schaetze ich bei nadeshda.org,
dass dort Menschen sind, die diese meine Argumentation
"fruehzeitig" verstehen.
Und an ihrer Stelle, an etwas anderer,
diese Arbeit leisten.
Auch dort habe ich so manchen Kleinkram mitbekommen,
wo Naszen versucht haben, ihren Namen aus dem Archiv
zu klagen.
Bestimmte Formulierungen auf den Webseiten sind
extrem durchdacht.

Nochmal zusammengefasst:
Zu meinem Standardrepertoire gehoert die Frage 2015.
Jugendschuetzer, die die Frage nach 2015 verstehen
und meine Ueberlegungen dazu, kann ich ernst nehmen.
Mit dem Rest ueberlege ich, wieviel Zeit ich ihnen opfere.
Ob sie das wert sind.
Leider sind die Kluegeren in der Minderheit.

wau

--
Jedes Kind, dass das Licht der Welt erblickt,
hat das Recht, geliebt zu werden.
Dieses Recht ist nicht einklagbar.
Aber wer die Fruechte der Liebe nicht liebt, hat nie geliebt.