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Re: Es ist kein Kindernet (Meinungsfreiheit)



>>>>> PILCH Hartmut writes:

    >> Wenn Jugendschutz im Netz Angelegenheit der Eltern
    >> ist, müssen Eltern auf Deine Fragen Antworten finden.

    > "Zutritt ab 18 Jahren" oder "Minderjaehrige nur in
    > Begleitung eines Erziehungsberechtigten" ist ja ein
    > uebernehmbares Modell.

Nein. Diese Grenzen können nur bei klarer Trennung von
privat und öffentlich im öffentlichen Bereich gezogen
werden. (Die Videothek muß zwischen Filmen ab 18 und anderen
trennen; was zu Hause passiert, liegt im Ermessen der
Eltern.)

    > Die Eltern handeln im
    > Auftrag des Gemeinwesens und dort, wo solches Handeln
    > besondere Faehigkeiten erfordert, sollten sie diese
    > Faehigkeiten nachweisen.

???

			Patrick

--
»Ja, gnädige Frau«, erwiderte die alte Haushälterin mit
gedämpfter Stimme. »Blut ist an jener Stelle vergossen worden.«
»Wie gräßlich!«, rief Mrs. Otis. »Blutflecke im Wohnzimmer kann
ich nicht ausstehen. Er muß sofort entfernt werden.«