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Re: Gutenberg und Weltkulturerbe



> Da passt im selben Masse auch eine Einfuehrung "MS Internet Explorer-Klicken
> fuer Hausfrauen" rein.

Die Kriterien fuer freie Informationswerke habe ich klar formuliert (hier
noch mal im Anhang).
Auf MSIE trifft keines von den vieren zu. 

--
Hartmut Pilch <phm@a2e.de>
a2e Ostasien-Sprachendienste Pilch, Wang & Co 
http://www.a2e.de/oas/, Tel +49891278960-8


   [1][rauf]
     _________________________________________________________________
                                      
                                Satzungsauszug
                                       
    1. [2]Name und Sitz des Vereins
    2. [3]Zweck: Aufbau gemeinnütziger Informationsinfrastruktur
    3. [4]Bildungsangebote, Verbraucheraufklärung, Ausschreibungen
    4. [5]Auflösung des Vereins
       
   [6]
   
1. Name und Sitz des Vereins

   Der Verein führt den Namen _Förderverein für Freie Informationswerke
   (FFIW)_ Er kann in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der
   Eintragung lautet der Name _Förderverein für Freie Informationswerke
   (FFIW) e.V._ Der Verein hat seinen Sitz in München [7]
   
2. Zweck: Aufbau gemeinnütziger Informationsinfrastruktur

   Zweck des Vereins ist Förderung der Erstellung und Verbreitung von
   Informationswerken, auf die folgende Kriterien zutreffen:
   
   freie Verfügbarkeit:
          Jeder kann über die Information verfügen (z.B. sie verwenden,
          weiterentwickeln und weiterverteilen), ohne dafür der
          Zustimmung eventueller Urheberrechtsinhaber zu bedürfen.
          
   Quellenoffenheit:
          Die Information liegt in Quellform (primärer Form) vor, d.h. in
          derjenigen Form, in der ihr Urheber selbst sie konzipiert hat
          und weiterentwickeln würde, und nicht in einer sekundären,
          durch automatische Umwandlung erzeugbaren aber nicht
          weiterentwickelbaren Form. Die Information muss für jeden
          Benutzer genauso gut manipulierbar sein wie für ihren Urheber.
          
   Schnittstellenoffenheit:
          Die Information kann unabhängig von anderen Informationswerken
          verwendet und weiterentwickelt werden, insbesondere unabhängig
          von Softwareprodukten, die nicht die obigen beiden Kriterien
          erfüllen. Alle "Systemvoraussetzungen" des Informationswerkes
          sind offen spezifiziert, d.h. nicht in Form von Hersteller-
          oder Produktnamen sondern in Form von Verweisen zu frei
          verfügbaren Schnittstellenbeschreibungen.
          
   Bildungswert:
          Die Information muss geeignet sein, ihre Benutzer zu freieren,
          kompetenteren Menschen zu machen und sie in die Lage versetzen,
          der Gesellschaft nach ihrem Gewissen besser zu dienen. Sie darf
          insbesondere keine antiaufklärerischen Elemente wie
          Produktwerbung, Pornographie, Hasspropaganda o.ä. enthalten.
          Sie sollte viel mehr folgende, für freie Information der oben
          definierten Art charakteristischen Merkmale enthalten, die z.B.
          auf GNU-Software und auf das Projekt Gutenberg zutreffen:
          
        Aufklärung:
                Anregung zum verstehenden Umgang mit EDV, Befähigung zur
                Bewältigung unvorhergesehener Probleme, Hinführung von
                Jugendlichen und Erwachsenen zum Ausgang aus
                selbstverschuldeter informationeller Unmündigkeit.
                
        Bildung:
                uneingeschränkter Zugriff auf das Weltkulturerbe, auf
                Lexika, Handbücher und Lernmittel, unbehinderte
                Integration dieser Informationswerke in jede
                EDV-Umgebung.
                
        Kompatible Technik, Interoperabilität, Verhinderung von
                Monopolismus:
                Mit freien Informationswerken ist kein Monopol zu machen.
                Wenn zwei Systeme nicht zusammenpassen, hat jeder den
                Zugang zu den Informationen, die nötig sind, um ein
                Bindeglied zwischen beiden zu programmieren.
                
        Wiederverwertung, Müllvermeidung, Umweltschutz:
                Software kommt nicht mehr als festverdrahteter
                Bestandteil von aufwendigen Pappkisten mit
                buntbebilderten Handbüchern, Einweg-Datenträgern und
                Wasserzeichen-Zertifikaten daher. Kein Softwarewechsel
                zwingt mehr zum Hardwarewechsel.
                
        Gemeinsinn:
                Anregung zur Freude am kreativen Schaffen und zum Teilen
                statt Horten von Information. Pflege der von E.S.Raymond
                treffend beschriebenen Hackerethik.
                
        Heimatpflege:
                Freie Information hält informatische Kompetenz im Lande.
                Gut ein Drittel aller freien informationellen
                Infrastruktur der Welt wurde im deutschsprachigen Raum
                geschaffen, sehr viel davon in Bayern. Wir wollen diesen
                ehrenvollen Vorsprung weiter ausbauen. Das kulturelle
                Erbe unserer Heimat soll der Welt am frühesten und
                vollständigsten zur freien Verfügung stehen. Auch bei
                neuen Informationswerken fördern wir insbesondere
                deutschsprachige Dokumentation.
                
   [8]
   
3. Bildungsangebote, Verbraucheraufklärung, Ausschreibungen

   zu den möglichen Aktionen unseres Verbandes gehören vor allem:
   
    1. Wir organisieren Vorträge, Kurse, Seminare und sonstige
       öffentliche Veranstaltungen.
    2. Wir prüfen das kommerzielle Marktangebot auf Verträglichkeit mit
       freien Informationssystemen (nach obigen Kriterien), klären
       Verbraucher auf und bündeln ihre Kaufkraft, um den Markt in
       Richtung Transparenz, Kompatibilität und Umweltfreundlichkeit zu
       bewegen.
    3. Wir schreiben Preise für freie Informationswerke aus, um damit die
       Urheber für ihre uneigennützige Leistung zu ehren und symbolisch
       zu entschädigen. Die Preisverleihung wird öffentlich begründet und
       durch Verleihungszeremonien u.a. öffentlichkeitswirksam
       propagiert.
       
   [9]
   
4. Auflösung des Vereins

   Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer Mitgliederversammlung
   mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen
   beschlossen werden.
   
   Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschliesst, sind der
   Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes
   gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Das nach Beendigung der
   Liquidation vorhandene Vermögen fällt zu Gunsten einer gemeinnützigen
   Organisation, die von der Mitgliederversammlung zu bestimmen ist. Die
   vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn die Gesellschaft
   aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder ihre Rechtsfähigkeit
   verliert.
     _________________________________________________________________
                                      
   
    http://www.a2e.de/phm/mlugsatzde.html
    1998-07-01 © [10]PILCH Hartmut

References

   1. http://localhost/a2e/phm/indexde.html
   2. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#namsz
   3. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#zweck
   4. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#aktiv
   5. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#liqui
   6. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#namsz
   7. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#zweck
   8. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#aktiv
   9. http://localhost/a2e/phm/mlugsatzde.html#liqui
  10. http://localhost/a2e/phm/indexde.html