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Justizminister Schmidt-Jortzig: Kein Bedarf an Präzisierung der Providerverantwortlichkeit



http://www.heise.de/newsticker/data/fr-01.08.98-000/

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Justizminister Schmidt-Jortzig: Kein Bedarf an Präzisierung der 
Providerverantwortlichkeit

Innerhalb der FDP gilt Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig als 
"Internet-Sympathisant", der die jüngsten Diskussionen über die 
Regulierung des Internet mit größter Besorgnis beobachtet. Aber in 
einem Gespräch mit Telepolis sieht er auch angesichts des umstrittenen 
Urteils im "CompuServe-Fall" keinen Bedarf für rechtliche 
Präzisierungen: " Das Gesetz enthält eine präzise Abstufung der 
Verantwortlichkeiten, abhängig von den Pflichten der Provider. Bei dem 
sogenannten "Compuserve-Urteil" wird vielfach übersehen, daß hier eine 
andere Frage eine wichtige Rolle spielte, die nicht nach dem 
Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz, sondern nur nach den 
normalen Regeln beurteilt werden kann. Es geht nämlich darum, wie weit 
eine deutsche Tochtergesellschaft für Dinge verantwortlich gemacht 
werden kann, die die amerikanische Muttergesellschaft anbietet. Das 
Amtsgericht München hat seine Antwort auf diese Frage gegeben und ich 
habe gehört, daß das nicht das letzte Wort sein wird, weil 
Staatsanwaltschaft und Verteidigung in die Berufung gehen wollen." Auf 
die Frage, ob nicht die Abwanderung von Providern bereits ein Zeichen 
dafür sei, daß das Gesetz Providern zu wenig Rechtssicherheit biete, 
antwortete der Bundesjustizminister, daß er diese Gefahr nicht so 
"dramatisch" sehe. Es habe bislang lediglich ein Provider einen Teil 
seiner Daten ins Ausland verlagert, während andere wegen der hier 
gebotenen Möglichkeiten nach Deutschland kämen: "Anderswo werden sie 
rechtlich nach wie vor wie Verleger behandelt und sind damit für 
erheblich mehr verantwortlich als in Deutschland." 

Mehr in Telepolis: Gespräch mit dem Bundesjustizminister 
Schmidt-Jortzig [1]. 

Auch in der Schweiz wurden jetzt von der Bundespolizei über 100 
Provider aufgefordert, IP-Adressen zu sperren, auf denen sich 
rassistische Inhalte finden lassen. Bei Nichtbefolgung müssen sie mit 
einem Verfahren "wegen Gehilfenschaft zur Verbreitung strafbarer 
Inhalte" rechnen: Schweizer Provider in der Verantwortung [2].

(tp/fr) 

01.08.98 

[1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1513/1.html
[2] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1512/1.html

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