[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
email im büro
- To: "_debate@fitug.de" <debate@fitug.de>
- Subject: email im büro
- From: "Klaus M. Hoffmann" <waldbaer@CompuServe.COM>
- Date: Thu, 13 Aug 1998 16:10:36 -0400
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
da kloppen sich wieder die juristen.
für einen waldbären ist der fall klar: <g>
wer während der arbeitszeit rumdaddelt, und sei es mit email, betrügt
seinen chef.
das gibt ihm aber lange noch nicht das recht, private kommunikation
abzuhören. das eine unrecht mit dem anderen zu begründen hat kein taug.
>>
Betriebliche E-Mail: Vor Ueberwachung geschuetzt?
Vorige Woche hatte das Magazin K@nrad reisserisch gemeldet, auf
Privatsphaere von E-Mails im Buero gebe es kein Recht. Jeder Chef
duerfe im Unternehmen jede Mail lesen, war auch die Quintessenz der
Pressearbeit von K@nrad. Zahlreiche Juristen sind da anderer Meinung:
Entweder habe das Magazin den genannten Professor falsch zitiert oder
der kenne die Gesetze nicht ausreichend, schreiben die Juristen in der
geschlossenen juristischen Diskussionsgruppe "Netlaw".
Die Bedeutung der Grundrechte sei im Arbeitsrecht eindeutig definiert,
schreibt ein Jurist der Universitaet Tuebingen und zitiert: "Das
Grundrecht beeinflusst ferner die Verpflichtung des Arbeitgebers zu
menschengerechter Arbeitsgestaltung. Als gegen die Menschenwuerde
verstossend sieht man optische Ueberwachungseinrichtungen an, die
nicht nach den Umstaenden unumgaenglich erforderlich sind. Auch das
heimliche innerbetriebliche Abhoeren von Telefongespraechen kollidiert
mit der Menschenwuerde". Eine Abwaegung sei nach diesen Gesetzen in
jedem Falle erforderlich, unbedingt ausgeschlossen sei eine Kontrolle
von Telefonaten und E-Mails aber nicht.
Eine Freisinger Anwaltskanzlei meint, fuer diese Abwaegung sei nach
arbeitsgerichtlicher Rechsprechung (zur Telefonueberwachung) auch die
Zustimmung des Arbeitnehmers notwendig. Sie bittet nun um
Stellungnahme des genannten Professors Hoeren, der angeblich sogar
der Ansicht sei, auch Telefongespraeche duerfe man als Arbeitgeber
abhoeren. Wir werden diese Diskussion weiterverfolgen und Sie ueber
Ergebnisse oder Urteile informieren. Wer ohnehin nicht allzuviel
Arbeitszeit und Datenmengen ueber die Leitung des Arbeitgebers
verschwendet, sollte sich im Grunde keine Sorgen machen: Die
Arbeitgeber muessten sich erst einmal die Zeit nehmen koennen,
Mitarbeiter zu ueberwachen.
(PC Magazin cyn/et)
<<
Viele Grüße vom
\/\/aldbär©
getippt am 13-Aug-98 um 21:30:46 Uhr