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Re: [Fwd: Erklaerung/FIFF]



Klaus:
> Wau:
> >> Hier liegt das faule Ei: Polizeipraxis statt Rechtsfundament. <<
[...]
> oder gibt es da etwas, was die polizei/staatsanwaltschaft dazu
> *verpflichtet, ein ermittlungsverfahren einzuleiten? das liegt doch im
> ermessenspielraum?

Wo Ermessensspielraum existiert, existieren nicht-rechtliche Kriterien,
z.B. die Hoffnung auf Befoerderung durch hinreichend viele bearbeitete Faelle.
Ist bereits bei Politessen und Parkvergehen gaengige (natuerlich
aber dementierte) Praxis, und wesentlich lohnender bei hoeheren Chargen,
insbesondere wenn man sich gerade allenorts mit dem Suendenpfuhl Internet
profilieren kann.

> wenn dem so ist, bricht deine argumentation zusammen.
> 
> vielleicht kann einer der juristen hier etwas erhellendes sagen?

Bestenfalls zur Theorie des Rechts; die Praxis hat damit nix zu tun.

-- 
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