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[FYI] DJT und "Informationsgesetzbuch": Hybris am Horizont?
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] DJT und "Informationsgesetzbuch": Hybris am Horizont?
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Fri, 25 Sep 1998 08:42:44 +0100
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Ich bin ein bisschen in Sorge, dass hier weitreichende Inititativen
ausgekocht werden, ohne dass den Akteuren klar ist, was sie da tun.
Vielleicht ist ein "Informationsgesetzbuch" in zwanzig oder dreissig
Jahren eine gute Idee, wenn sich die Entwicklung in der
Informationstechnik beruhigt hat und eine einigermassen kohaerente
gesellschaftliche Vorstellung darueber besteht, wie der Gegenstand,
den man da regulieren will, ueberhaupt beschaffen ist. Wer heute
ueber ein "Informationsgesetzbuch" schwadroniert (und sei es auf
einem rennomierten Juristentag!) steht unausweichlich in der Gefahr,
Medien- und Informationstechnikvorstellungen vergangener Jahrzehnte
in das naechste Jahrtausend hinein zu kodifizieren. Deshalb meine
ich, dass auch FITUG diese Vorgaenge mit Argusaugen betrachten und
kommentieren sollte.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/dc1/html/news-stz/19980924eins0003.h
tm
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Juristen beklagen die Macht der
Presse
Rechtsexperten schlagen Beschränkung privater
Datenmacht vor - Auch Banken betroffen
Von Stefan Geiger
BREMEN. Auf dem 62. Deutschen Juristentag wird
derzeit über deutliche Einschränkungen der
Pressefreiheit diskutiert. Weil ¸¸private Datenmacht''
zunehme, habe der Bürger ihr gegenüber ein
¸¸ähnliches Schutzbedürfnis'' wie gegenüber der
Datenmacht des Staates. In einer auf dem Juristentag
in Bremen am Mittwoch verteilten Beschlußvorlage der
¸¸Abteilung öffentliches Recht'' wird dabei ausdrücklich
auf die Presse und die Informationsmacht der Banken
hingewiesen. Andere Wirtschaftsunternehmen,
beispielsweise Adressenhändler, Provider oder
Versandhändler, sind darin nicht erwähnt.
In der Beschlußvorlage, die heute verabschiedet
werden soll, wird unter anderem gefordert, durch
¸¸rechtliche Einschränkungen'' der Verbreitung
¸¸verwerflicher Informationen'' entgegenzuwirken.
Was verwerfliche Informationen sind, wird in dem
Papier nicht näher definiert. Der Juristentag plädiert
daneben für wirksame technische Vorkehrungen,
Systemkontrollen, die ¸¸Verantwortlichkeit der
Dienstanbieter, Selbstschutz und gesellschaftliche
Selbstregulierung''. Selbstschutz solle Vorrang vor
staatlicher Kontrolle haben. Das neue Datenschutz-
und Informationsrecht sei den ¸¸grundrechtlichen
Schutzbereichen'', darunter auch die Pressefreiheit,
anzupassen.
In der Beschlußvorlage wird ein neues
¸¸Informationsgesetzbuch'' gefordert. Zur Begründung
verweisen die Verfasser unter anderem darauf, daß
der Bürger inzwischen vor privater Datenmacht ebenso
geschützt werden müsse wie vor staatlicher. Der
Juristentag ist ein berufsständisches
Diskussionsforum; seine Beschlüsse wurden in der
Vergangenheit jedoch bereits mehrfach zur Grundlage
von Gesetzen gemacht. Vorsitzender der Abteilung
öffentliches Recht des Juristentags, die die
Beschlußvorlage erarbeitet hat, ist in diesem Jahr der
Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof.
Die Abteilung befaßt sich in diesem Jahr mit der
Fortentwicklung des Datenschutzrechts. Ausdrücklich
soll nach der Beschlußvorlage in dem neuen
Informationsgesetzbuch das ¸¸Vermeiden von Daten
(Datensparsamkeit)'' und die ¸¸Teilhabe an Daten
(auch zum Ausgleich von Datenmacht)''
festgeschrieben werden. Der Juristentag spricht sich in
der Vorlage ausdrücklich dafür aus, gesetzlich
vorzuschreiben, daß die Codes für verschlüsselte
personenbezogene Daten beim Staat zu hinterlegen
sind.
Über diese Frage hat es in den vergangenen Monaten eine kontroverse
Diskussion gegeben. Dabei ging es besonders um staatliche
Kontrollen des Datenaustauschs im Internet.
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