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Re: digitaler Zeitnachweis?



> Bei allem Enthusiasmus: Technischer Pioniergeist und juristisches Risiko
> stehen da ausser Verhaeltnis. Richter und Verwaltungsbeamte moegen nun
> mal Dinger, die man anfassen, insbes. lochen und abheften kann. Also
> ausdrucken und Unterschrift auf Ausdruck beglaubigen lassen (DM 5-20,
> je  nach Bundesland). Solange Zeitstempeldienste auf Eigeninitiative
> beruhen, ist ohne ausdrueckliche Beweisvereinbarung nichts zu machen.

D.h. ich muesste fuer mein Vergnuegen des quelloffenen Programmierens
auch noch woechentlich Notargebuehren zahlen, um mich gegen Patentierung
meiner Ideen durch andere zu schuetzen?  (Alles, was nicht logisch aus
gerichtsaktenkundig vorhandenem deduziert werden kann, gilt als
Erfindung!) 

Genau hier brauechte man ein paar Weichenstellungen von den Regierenden
oder politisch ehrgeizigen Vereinen.  Gesetzesunterstuezung fuer ein
Zeitstempelserversystem waere sicherlich viel billiger als alle
Buergernetze und sonstige Initiativen, mit denen Politiker sich
profilieren und den Einfluss ihrer Verwaltungen aufblaehen.

--
Hartmut Pilch
http://www.a2e.de/phm/