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Urteile: UCE



FAZ von heute.

UNVERLANGTE ZUSENDUNG VON E-MAILS zu geschäftlichen Zwecken verstößt
in Deutschland weiterhin gegen geltendes Recht.  In zwei jetzt
veröffentlichten Entscheidungen haben das Landgericht Berlin (NJW
1998, Seite 3208) und das Amtsgericht Brakel (NJW 1998, Seite 3209)
klargestellt, daß die unverlangte Zusendung sowohl bei
Privatpersonen als auch bei Freiberuflern und Werbetreibenden
verboten ist.  Beide Gerichte wenden die Grundsätze des
Bundesgerichtshofes zum unzulässigen Einwurf von Werbung in
Briefkästen bei einer entsprechenden Kennzeichnung auch auf
E-Mail-Zusendungen an.  Auch dieser Weg im Rahmen neuer
Telekommunikationsmöglichkeiten beeinträchtige den Empfänger in
seinem Persönlichkeitsrecht.

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Thomas Roessler · 74a353cc0b19 · dg1ktr · http://home.pages.de/~roessler/
     2048/CE6AC6C1 · 4E 04 F0 BC 72 FF 14 23 44 85 D1 A1 3B B0 73 C1