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[FYI] Wassenaar - Presseecho



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    Internet: 

    US-Kryptographieregelung von führenden Industriestaaten übernommen
    

    (Meldung vom 7.12.1998) 

    In Sachen Exportkontrollen für Datenverschlüsselungssoftware,
    sogenannte Kryptographieprogramme, haben sich 33 führende
    Industriestaaten auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt: Leicht
    verschlüsselnde Soft- und Hardware darf demnach künftig frei
    gehandelt werden, die stark verschlüsselnden Versionen fallen
    unter die Exportregelungen für Waffensysteme. Diese Vereinbarungen
    wurden Ende vergangener Woche auf einer Konferenz der 33
    Wassenaar-Staaten unterzeichnet - darunter die USA, Deutschland,
    Japan und Großbritannien. Damit dürfen auch außerhalb der Grenzen
    der Unterzeichnerstaaten in Zukunft jene Krypto-Produkte gehandelt
    werden, deren Verschlüsselungsgrad unter dem 56-bit Standard (Data
    Encryption Standard DES) liegt. Programme mit einem
    Verschlüsselungsgrad von über 64 Bit fallen hingegen jetzt unter
    die neue Exportkontrolle. Damit haben die USA ihre umstrittenen
    Krypto-Exportregelungen praktisch auf das Gebiet aller
    Wassenaar-Staaten ausdehnen können. Die Regelung verbietet die
    Ausfuhr jeglicher stark verschlüsselnder Programme - es sei denn,
    bei staatlichen Stellen wird eine Art "Nachschlüssel" hinterlegt,
    mit welchem Geheimdienste oder ähnliche Staatsvertreter jederzeit
    auf verschlüsselte Daten Zugriff hätten. Vertreter der
    Clinton-Regierung begründen diesen Standpunkt stets mit dem Schutz
    vor Terroristen und Kriminelle weltweit, die mit Hilfe der
    Verschlüsselungstechnologie ihre Aktivitäten zu verschleiern
    könnten. Die Gegenargumente kamen bisher von Seiten der

    [...]

    Tagen mit Hilfe eines handelsüblichen PCs gelungen. Fraglich ist
    ebenfalls noch, inwieweit Internet-Seiten zum freien Herunterladen
    derartiger Programme beschränkt werden müssen. Ein Beispiel ist
    der Verschlüsselungsklassiker "Pretty Good Privacy", der in den
    USA entwickelt und seit jeher in seinen neuesten Versionen vom
    Exportverbot betroffen war. Ein Herunterladen des
    Sharewareprogrammes von der
    PGP-Homepage{http://www.nai.com/download/default.asp} in den USA
    ist für Websurfer außerhalb der Staaten unmöglich. Umgangen wurde
    das Verbot allerdings, weil pfiffige Gruppen den
    Software-Quellcode in gedruckter Form legal ausführten und das
    Programm beispielsweise auf der Webseite der norwegischen PGP
    International Users Group wieder zum Herunterladen bereitstellten.
    

    [Quelle: Dörte Saße, CnetNews] 


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