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BMWi Pressemitteilung
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- Subject: BMWi Pressemitteilung
- From: 3umoelle@informatik.uni-hamburg.de (Ulf Möller)
- Date: Wed, 9 Dec 1998 04:44:32 +0100 (+0100)
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http://www.bmwi.de/presse/1998/1208prm2.html
BMWi Pressemitteilung
8. Dezember 1998
Wassenaar-Abkommen
Exportkontrolle für Verschlüsselungstechnologie gelockert
Auch künftig kein "Key-Recovery" für Kryptografieprodukte
In ihrer Vollversammlung am 2. und 3. Dezember 1998 haben die 33
Vertragsstaaten des Wassenaar Arrangements eine Neuregelung der
Exportkontrolle für Verschlüsselungstechniken (Kryptografieprodukte)
beschlossen. Dabei wurde die Exportkontrolle gelockert und die
Verankerung von Kryptobeschränkungen verhindert. Ein Exportverbot für
Verschlüsselungsprodukte gibt es demnach auch künftig nicht.
Die ursprünglich umfassende Kontrolle, die durch eine Vielzahl von
sektoralen Ausnahmen geprägt war, wurde durch einen positiv
formulierten Listentext ersetzt. In Zukunft unterliegen sämtliche
Produkte - Hard- und Software werden gleichbehandelt - nur noch ab
einer Schlüssellänge von 56 bit der Exportkontrolle.
Massenmarktprodukte, die bestimmten Anforderungen genügen, unterliegen
erst ab einer Schlüssellänge von 64 bit der Exportkontrolle. Die
Beschränkung auf 64 bit gilt zunächst für zwei Jahre und muß dann
einvernehmlich erneuert werden oder sie entfällt. Ganz von der
Exportkontrolle ausgenommen sind Verfahren wie digitale Singnatur und
Authentifizierung, außerdem einzelne Produktgruppen wie bestimmte
Schnurlosetlefone oder Pay-TV Endgeräte. Unangetastet geblieben ist
die Regelung über frei verfügbare Produkte (public domain).
Einzelne Staaten, die ursprünglich eine Sonderbehandlung von "Key
Recovery"-Produkten gefordert hatten, konnten sich nicht durchsetzen.
Der Export von Verschlüsselungstechnologie ist demnach auch künftig
ohne Schlüsselhinterlegung bei staatlichen Behörden möglich.
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http://news.lycos.de/news/ge/textidx.asp?Text=/news/ge/Wirtschaft/199812081754MAW1264.htm
Exportkontrolle für Kryptografie-Chips vereinbart
Verschlechterung für europäische Hersteller - Anwender nicht direkt
betroffen
Bonn (AP)
Der Export von Kryptografie-Technik unterliegt künftig neuen
Kontrollregelungen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag
in Bonn hervorhob, wurde eine Verankerung von Kryptobeschränkungen
verhindert. Ein Exportverbot für Verschlüsselungschips und anderen
Bauteilen oder von Software für die Kryptografie in Computern und
anderen Telekommunikationsprodukten gebe es nicht. Auch eine Pflicht
zur Hinterlegung eines «Nachschlüssels» für das Kryptoprodukt bei den
Behörden ist nach Angaben des Ministeriums abgewehrt worden.
Experten werteten allerdings die erstmalige Ausdehnung der Kontrollen
auf Massenprodukte wie Computerchips als Rückschritt, der auf Druck
der USA erfolgt sei. [...]
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte,
daß die Bundesregierung dem Druck der USA zu einer verschärften
Verschlüsselungskontrolle nachgegeben habe. Die Vereinbarung
beeinträchtige absehbar den auf der Hand liegenden Bedarf von
Datenanwendern, ihre geschäftliche und persönliche Kommunikation vor
unbefugter Kenntnisnahme zu sichern. Auch würden die Marktchancen
deutscher Hersteller leistungsfähiger Verschlüsselungssoftware
bedenklich geschmälert. Bei der Umsetzung des Abkommens in nationales
Recht müßten deshalb nachteilige Folgen soweit möglich begrenzt
werden.