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BMWi Pressemitteilung



http://www.bmwi.de/presse/1998/1208prm2.html

                           BMWi Pressemitteilung
                                      
     8. Dezember 1998
     
                             Wassenaar-Abkommen
                                      
         Exportkontrolle für Verschlüsselungstechnologie gelockert
                                      
         Auch künftig kein "Key-Recovery" für Kryptografieprodukte
                                      
   In ihrer Vollversammlung am 2. und 3. Dezember 1998 haben die 33
   Vertragsstaaten des Wassenaar Arrangements eine Neuregelung der
   Exportkontrolle für Verschlüsselungstechniken (Kryptografieprodukte)
   beschlossen. Dabei wurde die Exportkontrolle gelockert und die
   Verankerung von Kryptobeschränkungen verhindert. Ein Exportverbot für
   Verschlüsselungsprodukte gibt es demnach auch künftig nicht.
   
   Die ursprünglich umfassende Kontrolle, die durch eine Vielzahl von
   sektoralen Ausnahmen geprägt war, wurde durch einen positiv
   formulierten Listentext ersetzt. In Zukunft unterliegen sämtliche
   Produkte - Hard- und Software werden gleichbehandelt - nur noch ab
   einer Schlüssellänge von 56 bit der Exportkontrolle.
   Massenmarktprodukte, die bestimmten Anforderungen genügen, unterliegen
   erst ab einer Schlüssellänge von 64 bit der Exportkontrolle. Die
   Beschränkung auf 64 bit gilt zunächst für zwei Jahre und muß dann
   einvernehmlich erneuert werden oder sie entfällt. Ganz von der
   Exportkontrolle ausgenommen sind Verfahren wie digitale Singnatur und
   Authentifizierung, außerdem einzelne Produktgruppen wie bestimmte
   Schnurlosetlefone oder Pay-TV Endgeräte. Unangetastet geblieben ist
   die Regelung über frei verfügbare Produkte (public domain).
   
   Einzelne Staaten, die ursprünglich eine Sonderbehandlung von "Key
   Recovery"-Produkten gefordert hatten, konnten sich nicht durchsetzen.
   Der Export von Verschlüsselungstechnologie ist demnach auch künftig
   ohne Schlüsselhinterlegung bei staatlichen Behörden möglich.
     _________________________________________________________________
   

http://news.lycos.de/news/ge/textidx.asp?Text=/news/ge/Wirtschaft/199812081754MAW1264.htm

  Exportkontrolle für Kryptografie-Chips vereinbart
  
    Verschlechterung für europäische Hersteller - Anwender nicht direkt
    betroffen
   
   Bonn (AP) 
   Der Export von Kryptografie-Technik unterliegt künftig neuen
   Kontrollregelungen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag
   in Bonn hervorhob, wurde eine Verankerung von Kryptobeschränkungen
   verhindert. Ein Exportverbot für Verschlüsselungschips und anderen
   Bauteilen oder von Software für die Kryptografie in Computern und
   anderen Telekommunikationsprodukten gebe es nicht. Auch eine Pflicht
   zur Hinterlegung eines «Nachschlüssels» für das Kryptoprodukt bei den
   Behörden ist nach Angaben des Ministeriums abgewehrt worden.
   
   Experten werteten allerdings die erstmalige Ausdehnung der Kontrollen
   auf Massenprodukte wie Computerchips als Rückschritt, der auf Druck
   der USA erfolgt sei. [...]
   
   Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte,
   daß die Bundesregierung dem Druck der USA zu einer verschärften
   Verschlüsselungskontrolle nachgegeben habe. Die Vereinbarung
   beeinträchtige absehbar den auf der Hand liegenden Bedarf von
   Datenanwendern, ihre geschäftliche und persönliche Kommunikation vor
   unbefugter Kenntnisnahme zu sichern. Auch würden die Marktchancen
   deutscher Hersteller leistungsfähiger Verschlüsselungssoftware
   bedenklich geschmälert. Bei der Umsetzung des Abkommens in nationales
   Recht müßten deshalb nachteilige Folgen soweit möglich begrenzt
   werden.