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[FYI] BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand



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                        BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand

                        Christiane Schulzi-Haddouti   15.12.98 

                        Schrittweise Aufhebung des
                        Fernmeldegeheimnisses? 

                        [...]

                        Die vorherigen Instanzen hatten aus Gründen
                        der "Nationalen Sicherheit" keinen Einblick in
                        die betreffenden Akten erhalten. Im Hinblick
                        auf die Ausgestaltung des im
                        Koalitionsvertrags angekündigten
                        Informationsfreiheitsgesetzes wird daher auch
                        hierzu mit Spannung die Entscheidung der
                        obersten Richter erwartet. 

                        Nach Angaben des BND vom 5. August 1998 
                        fallen täglich innerhalb Deutschland rund 150
                        Millionen Fernmeldeverkehre an. Diese seien
                        "von vornherein ausgeschlossen". Von den
                        täglich ca. 8 Millionen Fernmeldeverkehren,
                        die zwischen Deutschland und anderen Staaten
                        geführt werden, "gelangen weniger als 0,1
                        Promille in den maschinellen Selektrionsprozeß
                        des BND, weniger als 0.01 Promille gelangen
                        schließlich zur Kenntnis von Bearbeitern im
                        BND". Die Ausbeute des BND-Lauschangriffs ist
                        in der Tat mager: Seit 1994 wurden nach
                        Angaben des BND ein knappes Dutzend Hinweise
                        auf mögliche Straftäter an Polizei und
                        Staatsanwaltschaft weitergegeben. 

                        Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete
                        Christian Ströbele fordert jetzt eine
                        Überprüfung des G-10-Gesetzes, da es in der
                        praktischen Bilanz "nichts gebracht" habe.
                        Auch das Bundeskriminalamt kritisierte, daß
                        der BND bislang keine brauchbaren Hinweise für
                        die Bekämpfung des organisierten Verbrechens
                        habe. Der Staatssekretär im
                        Bundesinnenministerium (BMI), Claus Henning
                        Schapper, räumte hingegen in seiner
                        Stellungnahme vor dem Gericht ein, daß
                        "bereits die Zufälligkeit der
                        Übertragungswege" dazu führe, "daß der BND nie
                        ein umfassendes, vollständiges Bild des
                        Fernmeldeverkehrs einer bestimmten Person
                        anstrebt und erhebt, sondern daß er immer nur
                        Mosaiksteine eines Geschehens erfassen kann."
                        Er begründete die geringe Ausbeute von "etwa
                        zwei Dutzend" Übermittlungen an die
                        Strafverfolgungsbehörden damit, daß "bestimmte
                        Tatsachen für den Verdacht einer Straftat
                        statt lediglich tatsächlicher Anhaltspunkte
                        erforderlich sind." 

                        [...]

                        Köhler sieht in den Überwachungsbefugnissen sogar
                        die "schrittweise Aufhebung des
                        Fernmeldegeheimnisses". Unbeeinflußt sei die
                        Kommunikation nur noch bei Verschlüsselung.
                        Einzelne Privatpersonen und Unternehmen
                        setzten auf die Verschlüsselung, da man "wegen
                        dem G-10-Gesetz nicht mehr auf Intaktheit des
                        Fernmeldegeheimnisses vertrauen" könne. Aber
                        nicht jeder sei organisatorisch in der Lage,
                        Verschlüsselungssysteme einzusetzen. Neben den
                        Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern
                        wurden als Sachverständige die Professoren
                        Andreas Pfitzmann, Alex Waibel und Werner
                        Wiesbeck geladen, die im wesentlichen die
                        technischen Hintergründe erläutern sollen. 

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