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[FYI] BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand
- From: "Axel H. Horns" <axel.horns@fitug.de>
- Date: Tue, 15 Dec 1998 21:18:40 +0100
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BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand
Christiane Schulzi-Haddouti 15.12.98
Schrittweise Aufhebung des
Fernmeldegeheimnisses?
[...]
Die vorherigen Instanzen hatten aus Gründen
der "Nationalen Sicherheit" keinen Einblick in
die betreffenden Akten erhalten. Im Hinblick
auf die Ausgestaltung des im
Koalitionsvertrags angekündigten
Informationsfreiheitsgesetzes wird daher auch
hierzu mit Spannung die Entscheidung der
obersten Richter erwartet.
Nach Angaben des BND vom 5. August 1998
fallen täglich innerhalb Deutschland rund 150
Millionen Fernmeldeverkehre an. Diese seien
"von vornherein ausgeschlossen". Von den
täglich ca. 8 Millionen Fernmeldeverkehren,
die zwischen Deutschland und anderen Staaten
geführt werden, "gelangen weniger als 0,1
Promille in den maschinellen Selektrionsprozeß
des BND, weniger als 0.01 Promille gelangen
schließlich zur Kenntnis von Bearbeitern im
BND". Die Ausbeute des BND-Lauschangriffs ist
in der Tat mager: Seit 1994 wurden nach
Angaben des BND ein knappes Dutzend Hinweise
auf mögliche Straftäter an Polizei und
Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete
Christian Ströbele fordert jetzt eine
Überprüfung des G-10-Gesetzes, da es in der
praktischen Bilanz "nichts gebracht" habe.
Auch das Bundeskriminalamt kritisierte, daß
der BND bislang keine brauchbaren Hinweise für
die Bekämpfung des organisierten Verbrechens
habe. Der Staatssekretär im
Bundesinnenministerium (BMI), Claus Henning
Schapper, räumte hingegen in seiner
Stellungnahme vor dem Gericht ein, daß
"bereits die Zufälligkeit der
Übertragungswege" dazu führe, "daß der BND nie
ein umfassendes, vollständiges Bild des
Fernmeldeverkehrs einer bestimmten Person
anstrebt und erhebt, sondern daß er immer nur
Mosaiksteine eines Geschehens erfassen kann."
Er begründete die geringe Ausbeute von "etwa
zwei Dutzend" Übermittlungen an die
Strafverfolgungsbehörden damit, daß "bestimmte
Tatsachen für den Verdacht einer Straftat
statt lediglich tatsächlicher Anhaltspunkte
erforderlich sind."
[...]
Köhler sieht in den Überwachungsbefugnissen sogar
die "schrittweise Aufhebung des
Fernmeldegeheimnisses". Unbeeinflußt sei die
Kommunikation nur noch bei Verschlüsselung.
Einzelne Privatpersonen und Unternehmen
setzten auf die Verschlüsselung, da man "wegen
dem G-10-Gesetz nicht mehr auf Intaktheit des
Fernmeldegeheimnisses vertrauen" könne. Aber
nicht jeder sei organisatorisch in der Lage,
Verschlüsselungssysteme einzusetzen. Neben den
Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern
wurden als Sachverständige die Professoren
Andreas Pfitzmann, Alex Waibel und Werner
Wiesbeck geladen, die im wesentlichen die
technischen Hintergründe erläutern sollen.
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