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[FYI] CDU: Telefonüberwachungen zur Verbrechensbekämpfung notwen
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] CDU: Telefonüberwachungen zur Verbrechensbekämpfung notwen
- From: "Axel H. Horns" <axel.horns@fitug.de>
- Date: Wed, 16 Dec 1998 08:42:18 +0100
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CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Geis:
Telefonüberwachungen zur Verbrechensbekämpfung
notwendig
Bonn (ots) - Zur Forderung der Grünen, die
Telefonüberwachungen
einzuschränken und zur heutigen mündlichen
Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum
"Verbrechensbekämpfungsgesetz/G 10" erklärt der
rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Telefonüberwachung hat für die
Verbrechensbekämpfung immer
noch eine hohe Bedeutung. Dies umso mehr, da es
bei uns durch die Blockadehaltung von SPD und
den Grünen bei dem Gesetz zur akustischen
Wohnraumüberwachung (sog. "Großer
Lauschangriff") nicht möglich ist,
Verbrecherwohnungen effektiv abzuhören.
Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ist
unabdingbare
Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben
in einer freiheitlich demokratischen
Gesellschaft. Der Staat ist verpflichtet, ihr
drohende Gefahren mit allen Mitteln des
Rechtsstaates nachdrücklich und entschlossen zu
bekämpfen. Die Änderungen des von uns 1994
geschaffenen Verbrechensbekämpfungsgesetzes
waren und sind notwendig.
Unter anderem wurde der Katalog der Taten,
bei denen der
Fernmeldeverkehr (außerhalb der Strafverfolgung)
durch den Bundesnachrichtendienst (BND)
überwacht werden darf, erweitert. Der BND darf
auch die nicht leitungsgebundenen
internationalen Fernmeldeverkehrsverbindungen
überwachen.
Eindeutig ist in diesem Zusammenhang
geregelt, daß die "erlangten
Daten ... vollständig .. den
Staatsanwaltschaften und vorbehaltlich der
staatsanwaltlichen Sachleitungsbefugnis, den
Polizeien zu übermitteln sind, soweit dies zur
Erfüllung der Aufgaben des Empfängers
erforderlich ist". Mit dieser
Übermittlungspflicht wird Vorwürfen vorgebeugt,
Informationen seien durch Selektion manipuliert.
ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Im
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Siehe auch
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